Neues GFF-Gutachten belegt Verfassungsfeindlichkeit, EU-Parlament prüft ESN-Fraktion. Warum zögert der Bundestag trotz dieser erdrückenden Beweislast beim AfD-Verbotsverfahren noch immer?
Guten Tag Frau Dittmar,
die politische Ausrede, für ein AfD-Verbotsverfahren fehlten noch belastbare juristische Grundlagen, ist spätestens seit den Ereignissen der letzten Tage hinfällig.
Erstens hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am 25.06.2026 ein 1.500-seitiges Gutachten vorgelegt. Es weist minutiös nach, dass die Partei gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstößt. Die Expertenprognose lautet klar: Ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht hätte große Erfolgsaussichten.
Zweitens hat das EU-Parlament soeben für eine offizielle Prüfung der AfD-geführten Parteienfamilie ESN gestimmt. Europa handelt institutionell gegen diese Netzwerke, während der Bundestag weiterhin in einer taktischen Schockstarre verharrt.
Wenn eine Partei nachweislich die Verfassung aushöhlt, ist Artikel 21 GG eine Pflicht.
Welche Beweise benötigt Ihre Fraktion noch, um das Verfahren einzuleiten?
Welche konkreten Schlüsse ziehen Sie aus dem GFF-Gutachten?
MFG D.B.
Sehr geehrter Herr B.,
weder in der SPD als Partei, in der SPD-Bundestagsfraktion noch bei mir selbst gibt es Hindernisse für die Eröffnung eines Verfahrens zur Prüfung der Verfassungskonformität der AfD Bundespartei. Bei unserem Koalitionspartner CDU/CSU ist die Situation leider anders. In dem Zusammenhang verweise ich auch auf das Statement des parl. Geschäftsführers unserer Fraktion:
https://www.spdfraktion.de/presse/statements/pruefung-afd-verbotsverfahrens
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Dittmar MdB
