Das ist der Plan. Ob er Realität wird, kann ich erst am 5. Juli nach der Schlussabstimmung im Plenum sagen.
Wir sind gerade dabei, eine fachlich fundierte Antwort zu erstellen - daher bitte ich Sie a) um noch einige Tage Geduld und b) darum, die dann veröffentlichte Antwort von Martin Dulig auch als meine anzusehen.
Der Gesetzentwurf soll im Plenum am 5. Juli 2023 verabschiedet werden.
Das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz reagiert auf die Rechtsprechung zur amtsangemessenen Besoldung. Es soll am 5. Juli 2023 im Sächsischen Landtag verabschiedet werden.
Anders als ich erwartet hatte, ist es nicht gelungen, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz beim Plenum am 31.05. / 01.06. zur Abstimmung zu bringen, da die Beratungen auf der fachpolitischen Ebene nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten.
anders als ich erwartet hatte, ist es leider nicht gelungen, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz beim Plenum am 31.05. / 01.06. zur Abstimmung zu bringen, da die Beratungen auf der fachpolitischen Ebene nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten