Werden bei den Nachzahlungen im Rahmen des 4. DRÄndG auch die freiwillig in der GRV versicherten Angehörigen berücksichtigt?

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Frage von Thomas M. •

Werden bei den Nachzahlungen im Rahmen des 4. DRÄndG auch die freiwillig in der GRV versicherten Angehörigen berücksichtigt?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
bei den Nachzahlungen wird im Gesetzentwurf nur auf die jeweils berücksichtigungsfähigen Angehörigen im Zeitraum der Nachzahlung, die privat krankenversichert waren, abgestellt. Nun gibt es jedoch auch Angehörige, die freiwillig in der GRV versichert sind. Was ist mit diesen? Auch dafür haben die Beamten die Beiträge geleistet, für die nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Entlastung erfolgt. Es bestand in vielen Fällen gar keine Möglichkeit, in die private KV zu wechseln, da die Angehörigen Vorerkrankungen haben und von der Versicherung nicht angenommen wurden. Oder es wären unverhältnismäßig hohe Beiträge fällig geworden. Werden die betroffenen Beamten in diesen Fällen benachteiligt, obwohl sie gar keine Wahl hatten?

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Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Anders als ich erwartet hatte, ist es nicht gelungen, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz beim Plenum am 31.05. / 01.06. zur Abstimmung zu bringen, da die Beratungen auf der fachpolitischen Ebene nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten. Insofern kann ich Ihre detaillierten Fragen auch noch nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Friedel

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