Antwort 17.07.2023 von Sahra Wagenknecht BSW
Leider ist es angesichts der Vielzahl an Fragen, die mich jeden Tag über verschiedene Kanäle erreichen, schwierig, mit meinem kleinen Team alle zeitnah zu beantworten.
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Abgeordnete sind verpflichtet, dem Bundestagspräsidenten beziehungsweise der Bundestagspräsidentin ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit, entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat und Funktionen in Unternehmen sowie in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts anzuzeigen.