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Können Sie sich innerhalb Ihrer Fraktion gegen die Budgetierung der Richtlinienpsychotherapie im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz einsetzen?

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Sara Nanni
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Frage von Thimo B. •

Können Sie sich innerhalb Ihrer Fraktion gegen die Budgetierung der Richtlinienpsychotherapie im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz einsetzen?

Sehr geehrte Frau Nanni

Ich bin Psychotherapeut:in mit halbem Kassensitz in Wuppertal, junger Vater, in Elternzeit-Teilzeit mit einer angestellten Kollegin.

Die geplante Budgetierung würde Leistungen faktisch wieder auf das frühere Volumen eines halben Sitzes zurückdeckeln. Viele Kolleg:innen mit halbem Sitz leisten heute dank Extrabudgetierung deutlich mehr Versorgung als ihr Sitz rechnerisch hergibt. Eine Rückkehr zur Budgetierung bedeutet für die meisten Praxen deshalb einen sofortigen, drastischen Angebotsverlust.

In meiner Praxis müsste ich meine Angestellte entlassen und deutlich weniger Patient:innen versorgen.

Die ambulante Psychotherapie macht nur 0,7% der GKV-Ausgaben aus – die Budgetierung trifft einen bereits unterversorgten Bereich unverhältnismäßig hart und gefährdet die Grundlage vieler kleiner Praxen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie dieses Thema in Ihrer Fraktion und im Ausschuss aufgreifen könnten.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Hallo Dr. B.,

ich kann Ihnen nur zustimmen: gesundheitspolitisch sind die geplanten Budgetierungen im Hinblick auf die schon bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie inakzeptabel!

In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung auch durch die vielfältigen gesellschaftlichen Krisen stetig steigt, Wartezeiten für viele Patient*innen unzumutbar lang sind und Praxen zugleich unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, trifft der von Ihnen angesprochene Angebotsverlust durch die Budgetierungen besonders hart. Wenn dieser wirtschaftliche Druck durch die Budgetierungen noch verstärkt wird und Fehlanreize zu Ungunsten von GKV-Versicherten entstehen, gefährdet das die psychotherapeutische Versorgung.

Es ist kurzsichtig, ausgerechnet hier Einschnitte vorzunehmen, die nicht nur das individuelle Leid erhöhen, sondern mittelfristig auch die Kosten steigern. Pauschale Kürzungen werden die bestehende Fehlsteuerung und die finanzielle Schieflage innerhalb des Gesundheitssystems nicht lösen können.

Als Grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns für die nachhaltigen Reformen und strukturelle Verbesserungen ein, die bisher von der Bundesregierung fehlen. Wir haben deshalb bereits anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht: https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf 

Wir fordern darin, eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung, die sich an dem aktuellen Hilfebedarf orientiert. Zusätzlich soll die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in einer eigenen Bedarfsplanung festgelegt werden, da diese besonders Versorgungsangebote vor Ort brauchen, die auch mit ihrer Kita, Schule oder kommunalen Unterstützungsangeboten vernetzt werden können. Wir wollen, dass die Versorgung in Stadt und Land angeglichen wird, um gleiche gesundheitliche Lebensverhältnisse zu schaffen. Außerdem müssen für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen gezielt mehr Angebote geschaffen werden, damit sie einen besseren Zugang in die ambulante Versorgung haben. 
Klar ist auch: Nur mit ausreichend Fachkräften ist die Patientenversorgung von morgen gesichert. Deshalb fordern wir endlich eine Absicherung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.

Durch diese Reformen wollen wir dem Rückgang von psychotherapeutischen Leistungen nachhaltig entgegenwirken. 

Als Grüne Bundestagsfraktion setzen wir und insbesondere unsere zuständige Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther uns weiterhin für eine adäquate psychotherapeutische Versorgung ein.

Psychische Gesundheit darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen!

Mit freundlichen Grüßen,

Sara Nanni

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