Was ist ihre Meinung zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, mit besonderem Blick auf die Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte über 3 Monaten?
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben wir im Bundestag dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz von Union und SPD nicht am 5. Dezember 2025 nicht zugestimmt. Das Verteidigungsministerium und die Bundesregierung haben dem Parlament mit nur knapp zwei Tagen Vorlauf einen unsauberen Gesetzentwurf vorgelegt und den Kabinettsentwurf noch verschlimmbessert. Der neue Wehrdienst löst die Personalprobleme der Bundeswehr nicht. Warum haben wir in unserem Entschließungsantrag dargelegt und formuliert, wie wir Menschen aller Altersgruppen für einen Dienst an unserer Gesellschaft aktivieren, unterstützen und stärken können, ob bei der Bundeswehr, im Bevölkerungsschutz oder bei den Freiwilligendiensten.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung mit Ihrer unklaren und widersprüchlichen Kommunikation rund um das Wehrdienstgesetz viel Vertrauen gerade bei jungen Menschen verspielt. So gewinnt man keine Menschen für den Dienst in der Bundeswehr. Dazu gehört auch die Frage der Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte, auf die ihre Frage abzielt.
Die Regelung, wonach männliche Personen ab dem 17. Lebensjahr vor einem länger als drei Monate dauernden Auslandsaufenthalt eine Genehmigung einholen sollen, ist aus meiner Sicht kritisch zu bewerten. Generell ist es keine neue Regelung, dass für den Wehrdienst Erfasste sich im Spannungs- und Verteidigungsfall auch bei der Bundeswehr und nicht nur bei der Meldebehörde abmelden, wenn sie das Land länger verlassen. Den haben wir aktuell aber nicht. Ich habe Anfang April sofort klar gemacht, dass ich eine zügige Klarstellung des Verteidigungsministeriums erwarte, denn die Bürger:innen haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja, welche Pflichten zum Melden sie haben. Das Verteidigungsministerium hat mittlerweile mit einer Allgemeinverfügung klargestellt, dass derzeit keine Genehmigung eingeholt werden muss. Diese können Sie hier nachlesen:
Mit einer Allgemeinverfügung zu arbeiten, halte ich, ähnlich wie dieser Kommentar (https://www.lto.de/recht/meinung/m/verteidigungsministerium-verfuegt-allgemeine-ausnahme-zum-wehrpflichtgesetz), aber für rechtsstaatlich zweifelhaft. Man sieht: die Koalition hat sich im Streit über Pflicht und Freiwilligkeit nicht ausreichend mit den grundsätzlich rechtlich relevanten Fragen beschäftigt und ein über das Knie gebrochenes Gesetz formuliert, dass uns noch an der ein oder anderen Stelle Ärger machen wird.
Ich hoffe, Sie konnten mit dieser Rückmeldung etwas anfangen.
Mit freundlichen Grüßen
Sara Nanni
