Sehr geehrter Herr Herr, wie bewerten Sie die Rolle von Verfassungsschutz und Justiz gegenüber Ihrer eigenen Person und Ihrer ehemaligen Partei ?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ein funktionierender Rechtsstaat braucht starke und unabhängige Institutionen. Genau deshalb sehe ich die Rolle des Verfassungsschutzes kritisch – nicht in seiner Existenz, sondern in seiner strukturellen Einbindung.
Der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden an das jeweilige Innenministerium. Das bedeutet: Er ist keine unabhängige Behörde, sondern Teil der Exekutive und damit politisch angebunden. Diese Konstruktion ist aus rechtsstaatlicher Sicht zumindest erklärungsbedürftig, insbesondere dann, wenn Bewertungen des Verfassungsschutzes erhebliche politische Wirkung entfalten, lange bevor Gerichte darüber entschieden haben.
Mit Blick auf meine eigene Person gilt: Es gab zu keinem Zeitpunkt strafrechtliche Verurteilungen oder belastbare gerichtliche Feststellungen gegen mich. Dennoch habe ich erlebt, dass behördliche Einschätzungen und öffentliche Einordnungen durch Kampagnen-Journalismus faktisch wie Vorverurteilungen wirken können. Das halte ich für problematisch, weil dadurch der Eindruck entsteht, dass politische Bewertungen die Rolle rechtsstaatlicher Verfahren überlagern.
Auch im Umgang mit meiner ehemaligen Partei sehe ich diese Gefahr. Politische Parteien müssen sich selbstverständlich an der Verfassung messen lassen. Aber in einer Demokratie sollte der politische Wettbewerb primär durch Wahlen, Parlamente und Gerichte entschieden werden – nicht durch weisungsgebundene Behörden, deren Einschätzungen erhebliche politische Folgen haben.
Mein Maßstab ist daher klar:
Kontrolle ist notwendig – aber sie muss strikt rechtsstaatlich, transparent und politisch neutral erfolgen. Wo diese Trennung unscharf wird, leidet das Vertrauen in staatliche Institutionen und letztlich auch in die Demokratie selbst.
