Warum sind folgende Punkte im Tierschutzgesetz nicht umgesetzt bzw. wann werden diese in Kraft treten ? Wie wollen Sie perönlich dazu beitragen ?

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Sebastian Hartmann
SPD
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Frage von Michael D. •

Warum sind folgende Punkte im Tierschutzgesetz nicht umgesetzt bzw. wann werden diese in Kraft treten ? Wie wollen Sie perönlich dazu beitragen ?

Sehr geehrter Herr Hartmann ,
Warum sind folgende Punkte im Tierschutzgesetz nicht umgesetzt bzw. wann werden diese in Kraft treten ? Wie wollen Sie persönlich dazu beitragen ?

Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich

Danke für Ihre Antworten.

MfG
Dr. Michael Moraweck
Am Feldgarten 16
53773 Hennef
mimo01@t-online.de

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Dr. M.,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Novelle des Tierschutzgesetzes. 

Sie merken zu Recht kritisch an, dass einige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nicht mit in das Tierschutzgesetz aufgenommen wurden. Auch wir als SPD-Bundestagsfraktion haben aus dem federführenden grünen Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung einen deutlich ambitionierteren Gesetzesentwurf erwartet und auch die FDP hat in regierungsinternen Verhandlungen einige Punkte verwässert. 

Sobald der Gesetzesentwurf im September in das parlamentarische Verfahren geht, werden die zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der SPD versuchen auch einige Punkte, die Sie ansprechen gegenüber den Koalitionspartnern nachzuschärfen. 

Aktuell sieht der Gesetzesentwurf bereits vor, die Maßnahmen zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben zu verbessern, die Zahl nicht-kurativer Eingriffe zu reduzieren, die Qualzucht in Deutschland und den illegalen Handel von Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen weiter einzuschränken, eine bessere Kontrolle an Schlachthöfen durch Videoüberwachung, die Einrichtung des Amtes des Bundestierschutzbeauftragten und auch effektiviere Straf- und Bußgeldvorschriften bei schwerwiegenden Verstößen. 

Wir tragen Verantwortung für Tiere als unsere fühlenden Mitgeschöpfe, diesem Anspruch wollen wir auch gerecht werden. Dazu nimmt uns auch unsere Verfassung in die Pflicht. Wir werden uns daher als SPD-Fraktion dafür einsetzen, Defizite im aktuellen Gesetz und in der Novelle des BMEL im kommenden parlamentarischen Verfahren auszugleichen. 

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann

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