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Waren Sie als parlamentarischer Beobachter bei den Protesten in Gießen am 29.11. dabei? Wie bewerten Sie die Polizeigewalt und werden Sie eine unabhängige Untersuchung fördern?

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Sebastian Müller
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Frage von Felix B. •

Waren Sie als parlamentarischer Beobachter bei den Protesten in Gießen am 29.11. dabei? Wie bewerten Sie die Polizeigewalt und werden Sie eine unabhängige Untersuchung fördern?

Guten Tag Herr Müller,

am 29.11. gab es gegen die Neugründung der in vielen Bundesländern als rechtsextrem eingestuften AfD-Jugendorganisationen viele Proteste Zivilgesellschaft. Bei diesen Protesten kam es auch immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Polizeigewalt. (1 2 3)

Nun zu meiner Frage

Waren Sie im Rahmen Ihrer politischen Arbeit als unabhängiger Beobachter bei den Protesten, ,um ein neutrales Bild der Lage zu bekommen?

Meine zweite Frage ist wie bewerten Sie die in meinen Augen klare Polizeigewalt, wie in dem Video (1) und diesem Instagram-Beitrag (2) zu sehen ist, und welche Folgen wird dies haben?

Besonders im Hinblick auf weitere Vorwürfe, wie das Bewusstlosschlagen eines Demonstranten (3).

Welche Folgen können wir für die Gewalttäter auf beiden Seiten und für Innenminister Poseck erwarten?

Ich danke Ihnen für die ehrliche Antwort

F.B

1 https://shorturl.at/qUNax

2 https://shorturl.at/Hmm0P

3 https://shorturl.at/wmqZD

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich war am betreffenden Wochenende nicht selbst als Beobachter vor Ort in Gießen, sondern stütze mich in meiner Antwort auf die Lageberichte der Polizei, die öffentliche Berichterstattung sowie die Einordnung des hessischen Innenministers. Laut ebendieser Quellen haben die meisten Menschen, die am 29.11. an den Protesten gegen die Gründung einer neuen AfD Jugendorganisation teilgenommen haben, ihr Demonstrationsrecht friedlich wahrgenommen. Gleichzeitig gab es aber auch eine relevante Zahl gewaltbereiter Teilnehmer, Angriffe auf Polizeibeamte und Blockaden wichtiger Zufahrtsstraßen.

Aus meiner Sicht ist klar: Die Versammlungsfreiheit schützt Demonstrationen, aber nicht das dauerhafte Blockieren von Straßen, Zufahrten oder Rettungswegen, um eine rechtmäßig angemeldete Versammlung zu verhindern. In solchen Fällen ist es Aufgabe der Polizei, Blockaden aufzulösen und die Grundrechte aller zu schützen. Das gilt auch dann, wenn Bilder solcher Maßnahmen im Einzelfall hart aussehen. Die in sozialen Medien verbreiteten Videos zeigen zudem nur kurze Ausschnitte und erlauben keine vollständige Bewertung des gesamten Einsatzgeschehens.

Vorwürfe rechtswidriger Polizeigewalt müssen selbstverständlich sorgfältig geprüft werden. Nach dem derzeit bekannten Stand sehe ich aber keinen Hinweis auf eine „systematische“ oder politisch gewollte Polizeigewalt. Wo sich Einzelverstöße ergeben, sind dafür die bekannten rechtsstaatlichen Verfahren zuständig.

Zu Ihrer Frage nach dem Polizeibeauftragten: Die Koalition hat sich auf die Einführung eines unabhängigen Polizeibeauftragten verständigt. Die konkrete Personalauswahl liegt bei der Landesregierung; ein genauer Termin für die Benennung steht noch nicht fest.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Müller

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