Antwort 28.07.2025 von Sebastian Münzenmaier AfD
In solchen Fällen wird die Kostenübernahme in der Regel direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet. Die Indikation stellt der Facharzt. Diese Regelung unterstütze ich.

Büro Münzenmaier
In solchen Fällen wird die Kostenübernahme in der Regel direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet. Die Indikation stellt der Facharzt. Diese Regelung unterstütze ich.
Das habe ich, lesen Sie es einfach nochmal
Niemandem darf der Weg in den Staatsdienst aufgrund seiner bloßen AfD-Mitgliedschaft verwehrt werden. Dafür bräuchte es zwingend immer eine Einzelfallprüfung.
Das müssen Sie leider den sogenannten Verfassungsschutz fragen.