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Warum unterstützen Sie nicht die Forderung: "privates Silvesterfeuerwerk für Laien nicht mehr erlauben" - analog der Niederlande

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Sebastian Schmidt
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Frage von Wolfgang S. •

Warum unterstützen Sie nicht die Forderung: "privates Silvesterfeuerwerk für Laien nicht mehr erlauben" - analog der Niederlande

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Städte und Kommunen werden weitestgehend vom Gesetzgeber alleine gelassen – mit einem Sprengstoff r e c h t, das außer Kontrolle geraten ist und auch schon lange nicht mehr zeitgemäß ist!

Wer Laien ganzjährig den Kauf, den Besitz und das Mitführen in unbegrenzter Menge erlaubt, darf sich nicht wundern, dass diese auch gezündet wird. Rund um den Fußball, zu Demos, Halloween, Randale und Krawall, einfach nur zum Spaß oder weil es das Hobby ist und Tage Rund um den Jahreswechsel.

Es ist die Summe der negativen Folgen der privaten "Böllerei"!

Wie viele Verletzte, Brände, Menschen und Tiere in Angst und Panik - auch mit Todesfolge, welche Feinstaubhöchstwerte, welche Müllmengen, welche Hundertschaften von Polizei und Rettern / Krankenhäuser im Ausnahmezustand braucht es für ein Umdenken bei den verantwortlichen Politikern?

Zum Schutz der Menschen und Tiere:

Petition der Polizei über 3.3 Millionen Unterschriften

https://innn.it/boellerverbot

MfG

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Antwort von CDU

Dem in einigen Teilen vorherrschenden ‚Hilferuf nach strengeren Regelungen‘ stehe ich tatsächlich etwas fraglos gegenüber. Fraglos deshalb, weil mir ein konkreter Vorschlag fehlt, den wir bundespolitisch diskutieren können. Richtig ist, dass der Rechtsrahmen für etwaige Beschränkungen außerhalb des Sprengstoffrechts innerhalb des Bundesgebiets nicht einheitlich ist. Das Sprengstoffrecht ermächtigt schon im Verordnungswege zu umfassenden Verbotszonen zum Beispiel für reine ‚Knaller‘ – beispielsweise in eng besiedelten Gebieten. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen besteht ohnehin ein Verbot. Hinzu kommt, dass einige Länder, allen voran beispielsweise mein Heimat-Bundesland Schleswig-Holstein schon heute im Vergleich aller Bundesländer sehr große kommunale Handlungsspielräume einer Einschränkung über das Landes-Immissionsschutzgesetz vorweisen. An Verbotsmöglichleiten mangelt es den Kommunen also nicht. Die weitergehende Frage, wie die Ordnungsämter und die Polizei zur Durchsetzung besser ausgestattet werden können, ist tatsächlich keine Frage der Bundespolitik. Letzten Endes ist eine bundespolitische Dimension des Anliegens auf ein generelles Verkaufsverbot von Feuerwerk zu reduzieren. Dafür sehe ich aber zum einen keine parlamentarische Mehrheit, im zweiten Schritt ist auch die verfassungsrechtliche Hürde nicht gerade niedrig. Darüber hinaus befürworte ich so einen Gesetzesvorstoß derzeit nicht. Während 99,9% der Leute sich an Verbotszonen und die Gesetze halten und friedlich feiern, müssen wir diejenigen, die die Rechtsordnung stören, belangen, bevor wir die große Mehrheit mit einem Verbot belegen.

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