Wie berücksichtigen Sie Klimaschäden und Extremwetter als wirtschaftliches Risiko für den Mittelstand?
Extremwetterereignisse wie Hochwasser, Dürren und Hitze können mittelständische Unternehmen direkt treffen – etwa durch Schäden an Betriebsstätten, Produktionsausfälle, Lieferkettenunterbrechungen und steigende Versicherungs- und Anpassungskosten. Gleichzeitig geht es darum, diese Risiken langfristig durch wirksamen Klimaschutz zu begrenzen. Deshalb stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die Politik ergreift, um den Mittelstand sowohl vor den bereits absehbaren Folgen der Klimakrise zu schützen als auch durch eine konsequente Reduktion von Emissionen die Risiken künftig einzudämmen.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Extremwetter ist längst nicht mehr nur ein Umwelt- oder Klimathema, sondern ein handfestes wirtschaftliches Risiko. Hochwasser, Dürre, Hitze und Starkregen können Betriebe unmittelbar treffen – durch Schäden an Gebäuden und Maschinen, Produktionsausfälle, unterbrochene Lieferketten oder steigende Versicherungs- und Anpassungskosten.
Im Koalitionsvertrag ist deshalb ausdrücklich vereinbart, die Klimaanpassungsstrategie umzusetzen, bestehende Förderprogramme zielgerichtet und effizient zu nutzen und gegebenenfalls anzupassen. Außerdem sollen Vorsorgemaßnahmen gemeinsam mit den Ländern auf eine solide finanzielle Grundlage gestellt, Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt und Hochwasser- sowie Küstenschutzmaßnahmen beschleunigt werden. Vorgesehen ist auch ein Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung sowie die Prüfung einer entsprechenden Gemeinschaftsaufgabe.
Das ist gerade für den Mittelstand wichtig. Viele kleine und mittlere Unternehmen können Klimarisiken nicht allein schultern. Sie sind auf funktionierende kommunale Infrastruktur, verlässlichen Hochwasserschutz, klimaresiliente Gewerbegebiete, stabile Energieversorgung und praktikable Förderinstrumente angewiesen. Bestehende Programme zur Anpassung urbaner und ländlicher Räume, zum klimaangepassten Waldumbau, zum natürlichen Klimaschutz, zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und zum Hochwasserschutz werden dazu aktuell unterstützt. Zugleich geht es nicht nur um Anpassung, sondern auch um wirksamen Klimaschutz. Der Koalitionsvertrag verbindet wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit.
