Warum setzen Sie erneut auf einen teuren, sozial ungerechten Tankrabatt nach dem Gießkannenprinzip, statt bedürftige Haushalte gezielt zu entlasten und Nutzer von Bus und Bahn gleichzustellen?
Sehr geehrte Frau Güler,
nach den Erfahrungen aus 2022 und dem diesjährigen Tankrabatt soll es erneut einen milliardenschweren Tankrabatt geben. Ökonomen und Sozialverbände kritisieren diese Maßnahme seit Langem als sozial ungerecht und ineffizient: Sie subventioniert vor allem Besserverdienende mit hohem Spritverbrauch, während Nicht-Autofahrer leer ausgehen und große Teile der Entlastung bei den Mineralölkonzernen versickern, die ihre Gewinne in der Krise vervielfacht haben.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie:
1. Warum wird wieder auf das teure Gießkannen-Prinzip gesetzt, statt zielgerichtete, einkommensabhängige Direktzahlungen für Bedürftige zu nutzen?
2. Wie begründen Sie die Ungleichbehandlung gegenüber Menschen, die auf Bus, Bahn oder Fahrrad angewiesen sind?
Freundliche Grüße
Florian K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihr Nachricht und Ihre Fragen zum öffentlichen Personennahverkehr und der Spritpreisbremse.
Ich denke, das sind zweierlei Aspekte, die man nicht miteinander vergleichen kann.
Ich kann Ihren Unmut über gestiegene Preise in öffentlichen Personennahverkehr gut nachvollziehen. Es ist allerdings nicht so, als würde der Bund die Kommunen und Länder nicht im erheblichen Umfang bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehr unterstützen.
Die gestiegenen Kosten im öffentlichen Personennahverkehr setzen sich aus unterschiedlichen Faktoren, wie massiven Personalkosten, höheren Energie- und Kraftstoffpreisen, Investitionen in die Infrastruktur und die Finanzierungsstruktur des ÖPNV zusammen.
Der ÖPNV finanziert sich klassisch zur Hälfte aus Fahrkarteneinnahmen und zur Hälfte aus staatlichen Zuschüssen. Da staatliche Mittel und Förderungen (wie beim Deutschlandticket) oft gedeckelt sind oder nicht in gleichem Maße mit den tatsächlichen Kosten mitwachsen, müssen die Verkehrsbetriebe Einnahmen über den Fahrkartenverkauf – insbesondere bei Einzelfahrscheinen – ausgleichen. Trotz schwieriger Haushaltslage finanziert der Bund den öffentlichen Nahverkehr mit Milliardenbeträgen, auch wenn die Finanzierung an gesetzliche Vorgaben gebunden ist.
Mit Regionalisierungsmitteln zahlt der Bund den Bundesländern für den Zeitraum vom 2023 bis 2031 insgesamt 110 Milliarden Euro (mit einer jährlichen Steigerungsrate von 3 %) für den öffentlichen Personennahverkehr. 75% der Gelder fließen unmittelbar in den Schienenpersonenverkehr. Dennoch machen sich auch hier die gestiegenen Energiekosten und die hohen Tarifabschlüsse für Personal bemerkbar.
Ebenso kofinanziert der Bund hälftig die Kosten des Deutschlandtickets. Das bedeutet für die Absicherung des Tickets bis 2030 schießt der Bund jährlich 1,5 Milliarden Euro hierzu, um die Einnahmeausfälle der Verkehrsbetriebe durch das Pauschalangebot aufzufangen. Diese machen sich dann allerdings auch bei den Einzelpreisen bemerkbar.
Außerdem unterstützt der Bund Großprojekte über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sowie spezielle Förderprogramme. Das bedeutet der Bund bezuschusst zum Beispiel die Umstellung von Busflotten auf alternative, klimafreundliche Antriebe wie Elektro und Wasserstoff. Hinzukommen Projekte für den Neu- und Ausbau von Schienenwegen, Bahnhöfen und moderner Signaltechnik.
Von der Spritpreisbremse profitieren nicht nur Familien und Pendler, sondern auch Unternehmen, die täglich Güter für unseren Gebrauch durch das Land transportieren.
Mit freundlichen Grüßen
Serap Güler
