Welche Weisung erteilt die Bundesregierung der Ständigen Vertretung in BXL? Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?

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Serap Güler
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Frage von Thomas S. •

Welche Weisung erteilt die Bundesregierung der Ständigen Vertretung in BXL? Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?

Sehr geehrte Frau Güler, zur CSA-Verordnung (Chatkontrolle) laufen derzeit die Trilog-Verhandlungen, die Abstimmung im Rat steht noch aus. Als Projektverantwortlicher für internationale Großprojekte läuft ein Großteil meiner vertraulichen Kommunikation mit internationalen Partnern über verschlüsselte Kanäle - anlassloses Scannen wäre für mich keine abstrakte Datenschutzfrage, sondern ein unmittelbares Risiko für Geschäftsgeheimnisse und Vertragsverhandlungen. Justizministerin Hubig hat im Oktober 2025 erklärt, anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein und Deutschland werde solchen Vorschlägen auf EU-Ebene nicht zustimmen.

Da Enthaltungen im Rat bei qualifizierter Mehrheit als Gegenstimme zählen, hat die deutsche Position hier besonderes Gewicht. Über eine Antwort vor der nächsten Ratssitzung würde ich mich freuen.

MfG Thomas S., Wahlkreis Köln I, Köln

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S., 

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema der EU-Chatprotokolle. 

Ich nehme die Sorge vor Eingriffen in private Kommunikation sehr ernst. Verlässliche Vertraulichkeit ist eine Grundlage unserer Freiheitsrechte und Voraussetzung dafür, dass Menschen und Unternehmen dem digitalen Raum vertrauen können. Zugleich ist es richtig und notwendig, dass Europa entschlossen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vorgeht. Denn ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen ermöglicht es, Opfer besser zu schützen, Täter zu verfolgen und illegales Material schneller aus dem Netz zu entfernen. 

Ziel der Bundesregierung ist es daher, effektiv Material über den sexuellen Missbrauch von Kindern (CSA-Material) aufzudecken. Die erneute Inkraftsetzung der sogenannten CSA-Interimsverordnung ermöglicht Anbietern von Online-Diensten, weiterhin freiwillig nach CSA-Material zu suchen. Dabei ist Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation von ihrem Anwendungsbereich ausgenommen. 

Für eine effektive Aufdeckung von CSA-Material müssen (mindestens) die bereits durch die Betreiber auf Grundlage der Interimsverordnung freiwillig umgesetzten Maßnahmen dauerhaft möglich sein. Daher hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass sich die CSA-VO auf die Ermöglichung freiwilliger Maßnahmen (Verstetigung der Interims VO) auf solider rechtlicher Grundlage in der EU fokussieren soll. Verpflichtungen zur Aufdeckung von CSA-Material sieht die Ratsposition nicht vor. 

Auch für die CDU/CSU-Fraktion ist dabei: Starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bleibt unverzichtbar. Sie schützt die Vertraulichkeit privater Kommunikation und damit auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. 

Unser Ziel ist, Kinder wirksam zu schützen, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller zu gefährden. Dafür setze ich mich - und dafür setzt sich die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag - mit Nachdruck ein.

Mit freundlichen Grüßen

Serap Güler, MdB            

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