Frage an Silke Launert bezüglich Verbraucherschutz

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Silke Launert
CSU
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Frage von Bernd R. •

Frage an Silke Launert von Bernd R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Staatsanwältin und Richterin a.D. Launert,

der Rechtsanwalt Dr. iur. Gysi hat hier behauptet: "Eine richterliche Schweigepflicht gibt es nicht, nur eine anwaltliche."(1).
Meine Fragen hierzu: Stimmt das überhaupt? Wer hat diese ggf. abgeschafft und mit welcher Begründung?
Desweiteren möchte ich von Ihnen wissen, was Sie zu der Einlassung Ihres MdB-Kollegen Reusch (Staatsanwalt a.D.) sagen, dem "trotz Nachdenkens keine Sachargumente einfallen, die grundsätzlich gegen eine Videodokumentation des Explorationsgesprächs sprechen würden."(2)
Was spricht gegen die Annahme, daß Sie mit Ihrem Schweigen z.B. zu der Frage von Frau Neranzakis-Markert (3) im Grunde nichts anderes zum Ausdruck bringen?

Mit freundlichen Grüßen
Bern R.

1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-gregor-gysi/question/2018-01-01/295736
2) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/roman-reusch/question/2017-12-03/295061
3) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-silke-launert/question/2016-02-07/267238

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rieder,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zu Ihrer ersten Frage: Auch Richter unterliegen der allgemeinen Pflicht zur Amtsverschwiegenheit. Gemäß § 37 Beamtenstatusgesetz sind Beamtinnen und Beamte zur vollen Amtsverschwiegenheit über alle ihnen dienstlich bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Die Vorschrift gilt für Richter entsprechend. Sie dürfen insbesondere Unbefugten keine Akten und auch keine sonstigen dienstlichen Schriftstücke zugänglich machen. Darüber hinaus sind Richter gemäß § 43 DRiG dazu verpflichtet, über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung zu schweigen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich stehe der Aufzeichnung von Explorationsgesprächen nach wie vor kritisch gegenüber. Aus meiner Erfahrung als Staatsanwältin, Richterin und Bundestagsabgeordnete kann ich sagen, dass eine Videodokumentation einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Aussageverhalten der Beteiligten hat. Menschen verhalten sich in aller Regel anders, wenn sie wissen, dass sie gefilmt werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass Gespräche zwischen Psychiatern und Probanden in der Regel sehr sensible Themenbereiche betreffen, muss im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten auf der einen Seite alles getan werden, um eine natürliche Gesprächsatmosphäre zu gewährleisten und auf der anderen Seite alles unterlassen werden, was ein authentisches Verhalten des Betroffenen beeinträchtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Silke Launert, MdB

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