Warum enthält das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz keine Bagatellgrenze für Kleinstunternehmen?

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Silke Launert
CSU
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Frage von Dagmar K. •

Warum enthält das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz keine Bagatellgrenze für Kleinstunternehmen?

Sehr geehrte Frau Dr. Launert,seit 12. August gilt die EU-Verpackungsverordnung. Das Durchführungsgesetz hat der Bundestag am 11.06.2026 mit CDU/CSU und SPD beschlossen.Für den Versand in andere EU-Länder ist ein Bevollmächtigter jetzt Pflicht statt freiwillig. Der Händlerbund rechnet mit mehreren hundert Euro pro Jahr und Zielland, bei fünf Ländern mehrere tausend Euro, oft für ein paar Dutzend Pakete. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht.Ich entwickle in Ihrem Wahlkreis Software für Onlineshops und führe eine Taschenmanufaktur und sehe, wie wie viele Unternehmen den EU-Versand abschalten. Die Fixkosten übersteigen den Auslandsumsatz.In der Anhörung des Umweltausschusses am 06.05.2026 waren Städte- und Gemeindebund, BDE, Plastics Europe und Umwelthilfe geladen. Der kleinteilige Onlinehandel war nicht vertreten, eine Bagatellgrenze kein Thema.Werden Sie sich bei der für Herbst 2026 angekündigten EU-Überprüfung für eine verbindliche Bagatellgrenze einsetzen? Bitte ja oder nein.

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das grundlegende Ziel der EU-Verpackungsverordnung – Verpackungen zu reduzieren – halte ich für richtig. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt werden, dass die Umsetzung nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung für Unternehmen führt – insbesondere nicht für kleinere Betriebe.

Die von Ihnen angesprochene Verpflichtung zur Benennung eines Bevollmächtigten in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten ergibt sich unmittelbar aus der europäischen Verpackungsverordnung. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, können Änderungen ausschließlich auf Initiative der Europäischen Kommission vorgenommen werden. Allerdings gibt es bereits Überlegungen, die bestehenden Regelungen zu vereinfachen. Die EU-Kommission hat bereits im Dezember 2025 den Vorschlag unterbreitet, die Bevollmächtigtenpflicht für in der EU ansässige Hersteller bis zum 1. Januar 2035 auszusetzen. Im Europäischen Parlament wird der Vorschlag derzeit im federführenden Umweltausschuss beraten. Ein Entwurfsbericht vom Mai 2026 schlägt vor, die Aussetzung gezielt auf Kleinst- und Kleinunternehmen im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG zu begrenzen und ihr Ende entweder an das Jahr 2035 zu knüpfen oder an das Inkrafttreten eines künftigen EU-Kreislaufwirtschaftsakts. Das Bundesumweltministerium setzt sich ebenfalls für die Einführung von Bagatellgrenzen für KMU ein. Die weiteren Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission laufen derzeit. 

Klar ist: Zusätzliche Berichtspflichten und bürokratische Vorgaben treffen gerade kleinere Unternehmen besonders stark. Wir werden uns deshalb weiterhin dafür stark machen, unnötige Berichtspflichten, die sich aus der EU-Verpackungsverordnung ergeben, bei der Kommission anzumahnen und abzuschaffen. Europa braucht gemeinsame Regeln, aber es braucht ebenso praktikable Lösungen, die Unternehmertum und grenzüberschreitenden Handel nicht unnötig erschweren.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Launert

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