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Warum enthält das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz keine Bagatellgrenze für Kleinstunternehmen?

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Silke Launert
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Frage von Dagmar K. •

Warum enthält das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz keine Bagatellgrenze für Kleinstunternehmen?

Sehr geehrte Frau Dr. Launert,seit 12. August gilt die EU-Verpackungsverordnung. Das Durchführungsgesetz hat der Bundestag am 11.06.2026 mit CDU/CSU und SPD beschlossen.Für den Versand in andere EU-Länder ist ein Bevollmächtigter jetzt Pflicht statt freiwillig. Der Händlerbund rechnet mit mehreren hundert Euro pro Jahr und Zielland, bei fünf Ländern mehrere tausend Euro, oft für ein paar Dutzend Pakete. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht.Ich entwickle in Ihrem Wahlkreis Software für Onlineshops und führe eine Taschenmanufaktur und sehe, wie wie viele Unternehmen den EU-Versand abschalten. Die Fixkosten übersteigen den Auslandsumsatz.In der Anhörung des Umweltausschusses am 06.05.2026 waren Städte- und Gemeindebund, BDE, Plastics Europe und Umwelthilfe geladen. Der kleinteilige Onlinehandel war nicht vertreten, eine Bagatellgrenze kein Thema.Werden Sie sich bei der für Herbst 2026 angekündigten EU-Überprüfung für eine verbindliche Bagatellgrenze einsetzen? Bitte ja oder nein.

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Antwort ausstehend von Silke Launert CSU
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