Wird die CDU/CSU gegen den Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundespolizeigesetztes im Bundesrat vorgehen?

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Silke Launert
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Frage von Markus S. •

Wird die CDU/CSU gegen den Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundespolizeigesetztes im Bundesrat vorgehen?

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Klar ist: Das Bundespolizeigesetz muss modernisiert werden. Es bedarf dringend neuer Rechtsgrundlagen, damit die Bundespolizei in der heutigen Zeit mit all ihren technischen Neuheiten weiterhin erfolgreich arbeiten kann. Allerdings ist der Entwurf in der Form, in welcher er vonseiten des Bundeskabinetts Ende Dezember verabschiedet wurde, aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abzulehnen. Einer unserer zentralen Kritikpunkte an dem Entwurf ist, dass es der Bundespolizei auch in Zukunft untersagt bleiben soll, selbst im Falle lebensgefährdender Schleusungskriminalität auf digitale Kommunikation, wie etwa WhatsApp, zurückzugreifen. Zudem offenbaren SPD, Grüne und FDP mit ihrem Entwurf ihr tiefes und grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Polizei, indem sie zum einen eine Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizistinnen und -polizisten sowie eine Pflicht zur Ausstellung von Kontrollquittungen einführen wollen. Bereits vor über einem Jahr haben wir von CDU und CSU ein eigenes Konzept zur Überarbeitung des Bundespolizeigesetzes vorgelegt, in welchem wir zahlreiche Maßnahmen für eine mit zeitgemäßen Befugnissen und Zuständigkeiten ausgestattete Bundespolizei vorschlagen. Dazu zählen insbesondere zur besseren Verhinderung von Straftaten im Aufgabenbereich der Bundespolizei die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung sowie speziell zur Bekämpfung lebensgefährdender Schleusungskriminalität die Befugnis zur sogenannten Quellen-TKÜ und zur Online-Durchsuchung, für eine sachnähere Verfolgung von Straftaten die Zuständigkeit der Bundespolizei für sämtliche Verbrechen in ihrem Aufgabenbereich und für die sicherere Durchführung von Abschiebungen die Befugnis zum Einsatz von Bodycams. Mit aller Deutlichkeit haben wir bereits in diesem Antrag die Einführung einer sämtliche Bundespolizisten unter Generalverdacht stellenden, sie und ihre Familien womöglich in Gefahr bringenden Kennzeichnungspflicht und die Schaffung weiterer Beauftragten-Posten, namentlich eines Polizeibeauftragten des Bundes, trotz der bereits bestehenden Vielzahl an Beschwerdestellen, abgelehnt. Den von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebrachten vollständigen Antrag finden Sie unter der Bundestagsdrucksache mit der Nummer 20/4881 sowie unter https://dserver.bundestag.de/btd/20/048/2004881.pdf.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Silke Launert, MdB

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