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Angehörigen Entlastungsgesetz - Abänderung/Absenkung der 100.000 Euro Grenze - wie verlässlich ist die Gesetzgebung?

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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Jürgen A. •

Angehörigen Entlastungsgesetz - Abänderung/Absenkung der 100.000 Euro Grenze - wie verlässlich ist die Gesetzgebung?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

wie verlässlich ist die Gesetzgebung?

Viele Menschen, deren Angehörigen heute im Pflegeheimen sind, haben sich auf die aktuell gültige Grenze von 100.000 Euro verlassen und Ihre Lebensplanung darauf ausgerichtet.

Wie soll ein Umgang mit den aktuellen Fällen erfolgen wenn die Grenze von 100.000 Euro gestrichen oder abgesenkt wird?

Wird es einen Bestandschutz geben? Wird die mögliche neue Grenze nur bei zukünftigen Unterstützungsleistungen angewendet? oder werden laufende Fälle der neuen Regelung angepasst was für viele Famielen verheerend 

sein würde.

Einen weiteren kritischen Punkt sehe ich in der verdecken Schwiegerkindhaftung.

Auch dieser Ansatz der Ermittlung der Leistungsfähigkeit ist aus meiner Sicht nicht gerecht und sollte geprüft werden. 

Eine Ehe unter dem Schutz des heute gültigen Gesetz hätte bei der Änderung große finanzielle Auswirkungen, möglicherweise werden Ehen zukünftig gar nicht erst geschlossen.

Wie ist hier Ihre Einschätzung?

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Antwort von CDU

Ich kann die Sorge nachvollziehen. Wer seine Lebensplanung auf geltendes Recht stützt, braucht Verlässlichkeit und darf bei Änderungen nicht ohne klare Übergangsregeln belastet werden.

Nach der derzeit geltenden Rechtslage werden Kinder pflegebedürftiger Eltern im Bereich der Sozialhilfe grundsätzlich erst ab einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr als 100.000 Euro herangezogen. Diese Regelung gilt weiterhin. Eine gesetzliche Änderung ist bislang nicht beschlossen.

Zu möglichen Details einer Absenkung oder Streichung der 100.000 Euro Grenze lässt sich daher noch keine seriöse abschließende Bewertung abgeben. Es wäre zu früh, über konkrete Stichtage, Bestandsschutzregelungen oder die Behandlung laufender Fälle zu spekulieren. Gerade diese Fragen wären aber entscheidend, falls ein entsprechender Gesetzentwurf tatsächlich vorgelegt wird.

Aus meiner Sicht muss bei jeder Änderung klar geregelt werden, wie mit laufenden Fällen umzugehen ist. Familien dürfen nicht ohne angemessene Übergangsfrist plötzlich mit erheblichen finanziellen Forderungen konfrontiert werden. Rechtssicherheit ist kein Nebenaspekt, sondern Voraussetzung für Vertrauen in Gesetzgebung.

Auch die Frage der sogenannten verdeckten Schwiegerkindhaftung muss sorgfältig geprüft werden. Nach geltendem Unterhaltsrecht ist grundsätzlich das Kind selbst unterhaltspflichtig, nicht der Ehepartner. In der praktischen Berechnung kann das Einkommen des Ehepartners aber mittelbar eine Rolle spielen, etwa bei der Ermittlung des Familienunterhalts und der Leistungsfähigkeit. Diese mittelbaren Effekte sind rechtlich und politisch sensibel.

Eine Reform darf keine Fehlanreize setzen. Wenn Menschen aus Sorge vor späteren Belastungen Ehen vermeiden, Arbeitszeit reduzieren oder Vermögensaufbau unterlassen, wäre das kein gutes Ergebnis. Deshalb braucht eine mögliche Neuregelung eine tragfähige Ausgestaltung, die Härtefälle vermeidet und die tatsächliche Leistungsfähigkeit fair bewertet.

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