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Anschlussfrage: Woher haben Sie die Information, dass Bagatellerkrankungen psychotherapeutisch behandelt werden?

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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Emilia S. •

Anschlussfrage: Woher haben Sie die Information, dass Bagatellerkrankungen psychotherapeutisch behandelt werden?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

Sie sagen, dass Bagatellerkrankungen leichte psychische Beschwerden seien. Diese sollten laut Ihrer Aussage aus der psychotherapeutischen Praxis herausgehalten werden. Bitte belegen Sie doch, dass diese aktuell therapeutisch behandelt werden. PT haben eine langjährige, hochspezialisierte Ausbildung und dürfen nur F-Diagnosen behandeln. Wir machen keine Lebensberatung, keine Paartherapie, keine Wohlfühlgespräche. Die geschilderte Patientin mit Panikattacken war mein “leichtester” Fall der letzten Jahre. Ich frage Sie daher, wo Sie die Information herhaben, dass etwas gegen Bagatellerkrankungen in der psychotherapeutischen Praxis getan werden müsste. Und wie Sie verhindern wollen, dass mit finanziellen Anreizen für sehr schwere Fälle, Menschen, bei denen noch relativ rasch Veränderung erzielt werden könnte (aber ohne Behandlung Verschlimmerung droht - wie bei jeder psychischen Erkrankung), benachteiligt werden?

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Meine Aussage beruht auf bundesweiten Abrechnungsdaten. Eine Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung für das Jahr 2017 erfasste rund 1,48 Millionen Erwachsene, die von Psychologischen Psychotherapeuten behandelt wurden. Bei 32,2 Prozent war eine Diagnose aus der Gruppe „Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen“ dokumentiert. 28,8 Prozent hatten eine depressive Episode, 15,6 Prozent eine Angststörung. Bei Kindern und Jugendlichen entfielen ebenfalls 28,8 Prozent der Behandelten auf die Diagnosegruppe F43. Diese Zahlen veröffentlicht ausgerechnet die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung in ihrem Report Psychotherapie. 

Der BARMER-Arztreport kommt zudem zu dem Ergebnis, dass selbst bei einer leichten depressiven Episode die Chance auf eine nachfolgende Richtlinienpsychotherapie gegenüber Personen ohne Depressionsdiagnose deutlich erhöht war. Die ausgewiesene Odds Ratio betrug 2,5. Mit zunehmendem Schweregrad stieg sie weiter an. Es ist daher nachweislich falsch, zu behaupten, leichte Verläufe kämen in der psychotherapeutischen Versorgung praktisch nicht vor. 

Dabei gilt ebenso klar: Weder F32 noch F43 sind automatisch „Bagatellerkrankungen“. Beide Diagnosegruppen umfassen sehr unterschiedliche Schweregrade. Genau deshalb reicht der Hinweis auf eine F-Diagnose nicht aus, um Dringlichkeit, Funktionsbeeinträchtigung oder Behandlungsaufwand zu bestimmen. Die ICD unterscheidet bei depressiven Episoden ausdrücklich zwischen leichten, mittelgradigen und schweren Verläufen. 

Richtig ist auch, dass reine Lebens-, Ehe- oder Paarberatung keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Das legt die Psychotherapie-Richtlinie bereits heute eindeutig fest. Sie verlangt eine krankheitswertige Störung und eine Behandlung, die in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Umfang der Erkrankung steht. 

Die geplante Steuerung bedeutet nicht, dass Menschen mit leichteren Erkrankungen von der Behandlung ausgeschlossen werden. Der Bundestag hat die Bundesregierung vielmehr aufgefordert, die extrabudgetäre Vergütung insbesondere für schwer psychisch Erkrankte sowie für als dringlich eingestufte Fälle vorzusehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll dafür nachvollziehbare Dringlichkeitskriterien entwickeln. Eine beginnende Panikstörung mit erheblichen Einschränkungen oder erkennbarem Chronifizierungsrisiko kann selbstverständlich dringlich sein. 

Die dauernde Wiederholung der Behauptung, künftig würden nur noch schwerstkranke Menschen behandelt, führt die Debatte nicht weiter. Das ist weder beschlossen worden noch das politische Ziel. Es geht darum, begrenzte Kapazitäten nachvollziehbarer nach Behandlungsbedarf und Dringlichkeit einzusetzen.

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