Fraktionschef Jens Spahn umgeht in den USA für sein Vaterglück das von CDU/CSU und ihm selbst bekräftigte deutsche Leihmutterverbot. Welche Fragen ergeben sich daraus für Sie und die Union als Ganzes?
Quellen:
War Spahns Vorgehen mit einer Leihmutterschaft legal? | zdfheute.de
https://www.zdfheute.de/panorama/jens-spahn-leihmutterschaft-legal-100.html
„Doppelmoral“ und „Babykauf“: Grüner Spott zu Spahns Elternschaft – heftige Debatte entbrennt | merkur.de
Umstrittene Leihmutterschaft: Jens Spahn wird Vater – durch Leihmutter | taz.de
https://taz.de/Umstrittene-Leihmutterschaft/!6196582/
Leihmutterschaft: Kritik aus Politik und Kirche an Jens Spahn wegen Leihmutter | DIE ZEIT
Jens Spahn löst Debatte über Leihmutterschaft aus | Politik | BILD.de
Meine Begeisterung für das Thema Leihmutterschaft hält sich in sehr engen Grenzen. Ich lehne sie ab. Eine Schwangerschaft darf nicht Teil eines Geschäftsmodells werden. Selbst bei sogenannten altruistischen Modellen bleiben erhebliche ethische Konflikte und die Gefahr, dass Frauen wirtschaftlich oder emotional unter Druck geraten.
Die Formulierung, Jens Spahn habe das deutsche Verbot „umgangen“, enthält bereits eine rechtliche Wertung. Nach geltendem Recht sind die medizinische Durchführung und die Vermittlung einer Leihmutterschaft in Deutschland verboten. Die Leihmutter und die Wunscheltern werden durch das Embryonenschutzgesetz dagegen nicht bestraft. Eine im Ausland begründete Elternschaft ist deshalb nicht automatisch rechtswidrig.
Die persönliche Entscheidung von Jens Spahn und seinem Ehemann werde ich nicht öffentlich kommentieren. Unabhängig davon bleibt meine politische Haltung eindeutig. Ich unterstütze das geltende Verbot und sehe keinen Grund, Leihmutterschaft in Deutschland zu legalisieren. Auch die CDU hat ihre ablehnende Position nochmals bekräftigt.
Die aktuelle Debatte zeigt allerdings, dass grenzüberschreitende Fälle rechtlich genauer betrachtet werden müssen. Dabei darf es nicht darum gehen, ein bereits geborenes Kind mit den politischen oder rechtlichen Auseinandersetzungen um seine Entstehung zu belasten. Zu prüfen ist vielmehr, ob die bestehenden Vorschriften im internationalen Zusammenhang widerspruchsfrei sind und den Schutz der austragenden Frau ausreichend gewährleisten.
Persönliche Angriffe und Begriffe wie „Babykauf“ halte ich in dieser Debatte für unangemessen. Sie treffen am Ende auch eine Familie und ein Kind, die nicht zum Gegenstand parteipolitischer Zuspitzung gemacht werden sollten.
