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Ihr Standpunkt zur geplanten Kopplung des Renteneintritts an 45 Beitragsjahre? Wollen wir wirklich Studienabschlüsse unattraktiv machen und soziale Ungleichheit sowie Geburtenrückgänge verstärken?

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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Lena K. •

Ihr Standpunkt zur geplanten Kopplung des Renteneintritts an 45 Beitragsjahre? Wollen wir wirklich Studienabschlüsse unattraktiv machen und soziale Ungleichheit sowie Geburtenrückgänge verstärken?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

es droht eine der tiefgreifendsten Reformen unserer Altersvorsorge. Das Modell der Kopplung des Renteneintrittsalters an 45 Beitragsjahre wirft gravierende Fragen der sozialen Gerechtigkeit auf.

z.B. Die Benachteiligung von Bildungs- und Erwerbsbiografien: Wer bspw. aufgrund eines Studiums erst mit 26 Jahren ins Berufsleben einsteigt, müsste nach diesem Modell rechnerisch für eine abschlagsfreie Rente bis zum 71. Lebensjahr arbeiten.

Wollen wir in unserem Land wirklich Studienabschlüsse unattraktiv machen und verhindern?

Oder 2.: Die Benachteiligung von Frauen und Pflegenden: Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen erreichen die 45 Beitragsjahre kaum und drohen systematisch schlechter gestellt zu werden.

Wollen wir soziale Ungleichheit und den Geburtenrückgang verstärken?

Ich freue mich auf Ihre Antwort und hoffe auf Sie und Ihre Stimme!

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

L. K.

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Antwort von CDU

Zunächst ist wichtig, die Debatte sauber einzuordnen. Es geht nicht darum, Studienabschlüsse unattraktiv zu machen oder Menschen mit längeren Bildungswegen zu bestrafen. Es geht um die Frage, wie ein umlagefinanziertes Rentensystem tragfähig bleibt, wenn immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentnerinnen und Rentner aufkommen müssen. Genau diesen Reformdruck beschreibt auch die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Empfehlungen der Alterssicherungskommission.

Eine Rente kann nur ausgezahlt werden, wenn zuvor Beiträge erwirtschaftet wurden. Das ist der Kern der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer später in das Erwerbsleben eintritt, zahlt später Beiträge. Das ist keine politische Abwertung eines Studiums, sondern eine schlichte Folge des Versicherungsprinzips.

Der von Ihnen gewählte Vergleich greift deshalb zu kurz. Ein Studium ist eine persönliche und berufliche Investition. Viele akademische Berufe führen später zu höheren Einkommen, höheren Rentenbeiträgen und besseren Erwerbschancen. Es wäre nicht gerecht, daraus automatisch einen Anspruch auf denselben frühen Renteneintritt abzuleiten wie bei Menschen, die bereits mit 16, 17 oder 18 Jahren in Vollzeit gearbeitet haben, häufig in körperlich belastenden Berufen.

Wir müssen auch über die Entwicklung akademischer Abschlüsse ehrlich sprechen. Die Zahl der Hochschulabschlüsse ist in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen. Durch die Bologna-Reform wurden Studiengänge stärker standardisiert, verkürzt und verschult. Das hatte Vorteile bei Vergleichbarkeit und Mobilität, aber auch eine Schattenseite. Nicht jeder formale Abschluss steht heute noch für dieselbe wissenschaftliche Tiefe, die früher mit einem klassischen Universitätsstudium verbunden war. Besonders Abschlüsse, die kaum noch mit Forschung, anspruchsvoller Lehre und wissenschaftlicher Eigenleistung verbunden sind, dürfen politisch nicht überhöht werden. Ein akademischer Titel allein kann kein Sonderrecht im Rentensystem begründen.

Auch Ihr Hinweis auf Frauen, Kindererziehung und Pflege ist ernst zu nehmen, führt aber nicht zu Ihrer Schlussfolgerung. Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits berücksichtigt. Gerade deshalb darf man die Frage der Lebensarbeitszeit nicht auf eine einfache Rechenformel reduzieren. Eine verantwortliche Reform muss besondere Lebenslagen berücksichtigen. Sie darf aber nicht so tun, als könne ein immer längerer Rentenbezug ohne längere Erwerbsphasen finanziert werden.

Soziale Gerechtigkeit bedeutet nicht, jede Biografie rentenrechtlich gleichzustellen. Gerecht ist, Belastungen realistisch zu verteilen. Dazu gehört der Schutz von Menschen mit Erziehungs- und Pflegeverantwortung. Dazu gehört aber ebenso Respekt vor denen, die früh ins Arbeitsleben eingetreten sind und über Jahrzehnte Beiträge gezahlt haben.

Ich halte deshalb wenig von einer Debatte, die längeres Arbeiten pauschal als Angriff auf Bildung oder Familie darstellt. Wir brauchen mehr Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand, klare Regeln für Härtefälle und stärkere Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten. Gleichzeitig muss gelten: Wer leistungsfähig ist, länger leben kann und länger von der Rente profitiert, muss auch einen fairen Beitrag zur Stabilität des Systems leisten.

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