Ist es nicht auch Aufgabe der Politik ein verlässliches Umfeld zu schaffen, in dem investiert wird? Und inwieweit wird dies derzeit bei der GKV Reform berücksichtigt?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
als erstes einmal vielen Dank dafür, dass Sie hier so offen Antworten.
Sie schreiben: "Der Staat kann nicht jede individuelle Investitionsentscheidung nachträglich vollständig absichern". Das finde ich erst einmal absolut nachvollziehbar.
Ich bin Psychotherapeut mit eigener Praxis und auf einem halben Sitz. Bislang hat die Investition in einen halben Sitz dazu geführt, dass man diesen fast in Vollzeit bewirtschaften konnte. Auf diesen Status Quo haben sich viele Menschen verlassen. Dass dies nun anscheinend in Frage gestellt wird, führt zusammen mit der kurzfristigen Kürzung der Honorare zu einer großen Unsicherheit. Wir waren auf der Suche nach einem weiteren Sitz, mein Kollege hat dies nun gestoppt mit dem zutreffenden Argument "willst Du wirklich in ein System investieren, dass ein so unzuverlässig agierender Geschäftspartner ist?". Dies höre ich auch von Ärzten in meinem Umfeld, die derzeit von Investitionen in ihre Praxis absehen.
Ja, es ist Aufgabe der Politik, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Verlässlichkeit bedeutet aber nicht, dass jede einmal entstandene Abrechnungspraxis oder jede wirtschaftliche Erwartung dauerhaft staatlich garantiert werden kann.
Der entscheidende Punkt ist: Ein halber Kassensitz ist rechtlich und versorgungsplanerisch ein hälftiger Versorgungsauftrag. Wenn dieser in der Vergangenheit faktisch so bewirtschaftet werden konnte, dass er wirtschaftlich nahezu einem vollen Sitz nahekam, war das eine Folge der konkreten Vergütungs- und Abrechnungssystematik. Daraus entsteht aber kein Anspruch darauf, dass diese Systematik dauerhaft unverändert bleibt. Die Zulassung sichert den Zugang zur vertragsärztlichen beziehungsweise psychotherapeutischen Versorgung. Sie garantiert nicht den dauerhaften wirtschaftlichen Ertrag eines bestimmten Praxis- oder Investitionsmodells.
Auch der Begriff des „unzuverlässigen Geschäftspartners“ greift deshalb zu kurz. Die gesetzliche Krankenversicherung ist kein privater Vertragspartner, der eine individuelle Rendite zugesagt hat. Sie ist ein solidarisch finanziertes System, in dem Beiträge, Leistungen und Vergütungen regelmäßig neu austariert werden müssen. Das gilt für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ebenso wie für Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Heilmittelerbringer und viele weitere Leistungserbringer.
Das heißt nicht, dass Investitionssicherheit unwichtig wäre. Im Gegenteil: Gerade in der ambulanten Versorgung brauchen wir Praxen, die langfristig planen, Personal beschäftigen, Räume anmieten, Digitalisierung finanzieren und Versorgung verlässlich anbieten können. Deshalb müssen Reformen so gestaltet werden, dass sie nicht unnötig Vertrauen zerstören oder Versorgungskapazitäten gefährden.
Man muss aber zwei Dinge auseinanderhalten. Die Absenkung psychotherapeutischer Vergütungen um 4,5 Prozent wurde nicht durch ein Parlamentsgesetz beschlossen, sondern im Erweiterten Bewertungsausschuss, also in der gemeinsamen Selbstverwaltung. Davon zu unterscheiden sind die Vorschläge der Finanzkommission beziehungsweise die gesetzgeberischen Überlegungen zur künftigen Ausgabensteuerung in der GKV. Diese Trennung ist wichtig, weil sonst unterschiedliche Verantwortlichkeiten vermischt werden.
Für mich ist der Maßstab klar: Eine Reform darf nicht dazu führen, dass gesetzlich Versicherte schlechter an notwendige psychotherapeutische Behandlung kommen. Ebenso wenig kann Politik aber zusagen, dass jedes bislang wirtschaftlich attraktive Modell dauerhaft unverändert bleibt, wenn die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt unter Druck stehen.
Die ehrliche Antwort lautet daher: Ja, Verlässlichkeit ist ein politischer Wert. Aber Verlässlichkeit umfasst auch stabile Beiträge, eine finanzierbare GKV und faire Lastenverteilung im Gesamtsystem. Wer nur die eigene Investitionsperspektive betrachtet, blendet aus, dass jede Vergütung in der GKV von Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern finanziert wird. Auch deren Belastbarkeit ist Teil politischer Verantwortung.
Im parlamentarischen Verfahren wird deshalb genau zu prüfen sein, welche Maßnahmen tatsächlich notwendig, verhältnismäßig und versorgungspolitisch vertretbar sind. Pauschale Eingriffe, die Versorgungskapazitäten beschädigen, sehe ich kritisch. Einen Anspruch darauf, dass ein hälftiger Versorgungsauftrag dauerhaft wie ein nahezu voller Sitz kalkuliert werden kann, kann es aber ebenfalls nicht geben.
