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Wie sieht der Zukunftsentwurf der CDU/CSU für die Versorgung „leichter Fälle“ psychischer Erkrankungen aus?

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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Angela S. •

Wie sieht der Zukunftsentwurf der CDU/CSU für die Versorgung „leichter Fälle“ psychischer Erkrankungen aus?

Sehr geehrte Frau Borchardt, in einem Entschließungsantrag zum GKV-Spargesetz hat die Koalition sich vorgenommen, für Kinder u.Jugendl., sowie für „schwer psychisch Kranke“ Nachbesserungen bei der psychotherapeutischen Versorgung zu beschließen. Als Psychotherapeutin frage ich Sie nun, welcher Zukunftsentwurf der CDU/CSU und der GKV für die Behandlung der „leichten Fälle“, also für Anorexie, Bulimie, Angst- und Zwangsstörungen, mittelschwere Depressionen, Süchte, usw. vorschwebt. Erste Krankenkassen schreiben bereits Open-House-Verfahren „Mentale Gesundheit“ aus, auf die man sich als Behandler bewerben kann. Eine Qualifikation als studierter und approbierter Psychotherapeut ist dafür nicht erforderlich, der preiswerteste Anbieter erhält den Zuschlag. Ich bitte um Ihre ehrliche Antwort, wer soll zukünftig die o.g. „leichten Fälle“ wie behandeln? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch die genannten Krankheitsbilder weiter extrabudgetär vergütet und qualifiziert behandelt werden?

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Antwort von CDU

Die von Ihnen gewählte Formulierung legt eine politische Einordnung nahe, die weder im Beitragsstabilisierungsgesetz noch im Entschließungsantrag enthalten ist. Indem Sie Anorexie, Bulimie, Angst- und Zwangsstörungen, Depressionen oder Suchterkrankungen selbst als „leichte Fälle“ bezeichnen, entsteht der Eindruck, diese Wertung stamme von der Politik. Das ist nicht der Fall. Die Zuspitzung verschiebt die Debatte von der tatsächlichen Frage der Vergütungssystematik hin zu einer vermeintlichen medizinischen Abwertung.

Eine solche Zuordnung wäre auch medizinisch nicht sachgerecht. Entscheidend sind der konkrete Verlauf, der Leidensdruck, mögliche Risiken und die individuelle Behandlungsbedürftigkeit. Dieselbe Diagnose kann sehr unterschiedlich ausgeprägt sein.

Ihre Fragestellung erweckt dennoch den Eindruck, die Politik habe bestimmte psychische Erkrankungen abgewertet und wolle ihre Behandlung künftig weniger qualifizierten Anbietern überlassen. Das entspricht nicht dem Inhalt der Reform. Die politische Debatte betrifft die Vergütungssystematik innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie betrifft nicht die Frage, ob bestimmte Erkrankungen weiterhin behandelt werden dürfen oder sollen.

Auch die von Ihnen genannten Krankheitsbilder bleiben Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung. Wo eine Psychotherapie medizinisch erforderlich ist, muss sie weiterhin durch entsprechend qualifizierte Leistungserbringer erfolgen. Präventionsangebote, Beratungsleistungen oder Coaching dürfen nicht mit einer Richtlinienpsychotherapie gleichgesetzt werden.

Zugleich gehört es zu einer modernen Versorgung, medizinische Innovationen sinnvoll einzubeziehen. Digitale Gesundheitsanwendungen können bei bestimmten Erkrankungen unterstützen, etwa durch strukturierte Übungen, Symptomtagebücher oder Rückfallprävention. Videosprechstunden und digital unterstützte Behandlungskonzepte können den Zugang zur Versorgung erleichtern. Sie ersetzen keine notwendige Psychotherapie, können eine fachlich verantwortete Behandlung aber ergänzen.

Die veränderte Vergütungssystematik verfolgt das Ziel, die Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung stärker nach medizinischem Bedarf und Dringlichkeit einzusetzen. Der besondere Blick auf Kinder und Jugendliche, schwer psychisch Erkrankte sowie dringliche Fälle bedeutet nicht, dass andere Patienten aus der Versorgung fallen.

Eine pauschale extrabudgetäre Vergütung sämtlicher psychotherapeutischer Leistungen unabhängig von Schweregrad, Dringlichkeit und Versorgungsbedarf halte ich nicht für sachgerecht. Das Beitragsstabilisierungsgesetz verändert die Vergütungssystematik, nicht den Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlung. Die Reform ist beschlossen und wird umgesetzt.

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