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Die Streichung der Informationspflicht kam per Änderungsantrag, warum wurde keine elektronische Alternative stattdessen verankert?

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Frage von Sascha L. •

Die Streichung der Informationspflicht kam per Änderungsantrag, warum wurde keine elektronische Alternative stattdessen verankert?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

die Pflicht der Krankenkassen, Versicherte über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags zu informieren, war im ursprünglichen Referentenentwurf noch nicht zur Streichung vorgesehen. Sie entfiel erst durch einen der 64 Änderungsanträge, die im weiteren parlamentarischen Verfahren eingebracht wurden, mit dem Ziel, jährlich rund 100 Millionen Euro Porto- und Versandkosten zu sparen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass dadurch das Sonderkündigungsrecht faktisch ausgehöhlt werde, da Versicherte ohne Benachrichtigung oft nicht von ihrem Wechselrecht erfahren. Als gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion: Warum wurde die Informationspflicht komplett gestrichen, statt sie etwa auf eine kostengünstigere elektronische Benachrichtigung umzustellen?

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