Koalitionsvertrag: Berufsgesetzliche Regelung Osteopathie. WHO 2010 Typ I: >4.800h. CEN EN 16686:2015 --> 13 EU-Länder regulieren. Deutschland: nicht! Systematische Diskriminierung! Wann kommt OstG?
Koa-Vertrag verpflichtet berufsgesetzliche Regelung.
WHO Benchmarks & CEN EN 16686:2015: Typ I >4.800h & Typ II >2.000h über 4 Jahre.
Typ I = Osteopath, M.Sc. (Grundständig als eigenständiger Heilberuf im Primärkontakt)
Typ II = med. Grundberuf = Arzt --> KEIN HP, da in EU & WHO nicht anerkannt! Deutschland: M.Sc.-Absolventen (5+ Jahre) erfüllen WHO/CEN vollständig. Brauchen dennoch unzureichenden, diffamierenden + unnötig doppelprüfenden HP. HPs ohne/wenig Osteopathie-Ausbildung dürfen praktizieren. Patientenschutz: gefährdet. Gleichbehandlung: nicht gegeben. Verfassungskonformität (Art. 12, 3, 14 GG, RL 2005/36/EG): fraglich.13 EU-Länder + USA & CAN = Vorbild --> DOs & MDs auf Augenhöhe! Blockade erzeugt fehlende Regulierung. Fehlende Regulierung verhindert Forschungsinfrastruktur. Fehlende Forschungsinfrastruktur führt zu „mangelnder Evidenz". Wird genutzt für Veto. Zirkel wird durch Regulierung – wie in 13 EU-Ländern – durchbrochen, nicht durch weitere Studien. O = evident!
Vielen Dank für Ihre ausführliche und fachlich fundierte Anfrage.
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Wahlperiode enthält erstmals eine klare politische Festlegung zur berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie. Das ist ein bewusster Schritt, um einen seit Jahren bestehenden ordnungspolitischen Missstand zu beenden.
Die Zielrichtung ist eindeutig. Die Osteopathie soll als eigenständiger Heilberuf mit klar definierten Ausbildungsstandards, Berufszugangsvoraussetzungen und Berufspflichten geregelt werden. Damit sollen Patientenschutz, Qualitätssicherung und Rechtssicherheit gleichermaßen gewährleistet werden. Die bisherige Praxis, wonach hochqualifizierte Absolventinnen und Absolventen osteopathischer Studiengänge zusätzlich auf die Heilpraktikererlaubnis angewiesen sind, obwohl diese weder ausbildungsadäquat noch europäisch anschlussfähig ist, wird politisch als nicht mehr zeitgemäß bewertet.
Bei der Ausgestaltung eines Osteopathiegesetzes werden internationale Referenzrahmen ausdrücklich herangezogen. Dazu zählen die Benchmarks der World Health Organization sowie die Norm CEN EN 16686. Diese Standards bilden in vielen europäischen Staaten die Grundlage für die Regulierung, insbesondere für eine Ausbildung auf Niveau Typ I mit einem Umfang von über 4.800 Stunden. Ziel ist es, vergleichbare Qualitätsmaßstäbe auch in Deutschland verbindlich festzuschreiben.
Der derzeitige Zustand, in dem Personen mit sehr unterschiedlicher Qualifikation Osteopathie ausüben dürfen, während vollakademisch ausgebildete Osteopathinnen und Osteopathen zusätzliche, fachlich nicht passende Prüfungen absolvieren müssen, ist aus Sicht des Patientenschutzes und der Gleichbehandlung nicht überzeugend. Genau hier setzt die angekündigte Reform an. Sie soll den Berufszugang klar regeln, den Primärkontakt definieren und die Abgrenzung zu anderen Heilberufen rechtssicher festlegen.
Die Erarbeitung eines Berufsgesetzes liegt federführend beim Bundesministerium für Gesundheit. Dabei sind umfangreiche Abstimmungen mit den Ländern erforderlich, da Ausbildungsfragen und Berufszulassung betroffen sind. Dieser Prozess ist komplex, aber politisch gewollt und im Koalitionsvertrag verbindlich vereinbart. Es handelt sich nicht um eine unverbindliche Absichtserklärung, sondern um einen klaren Arbeitsauftrag.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt ausdrücklich eine zügige und verfassungskonforme Umsetzung. Eine klare Regulierung ist auch Voraussetzung für belastbare Forschungsstrukturen und für eine sachliche Evidenzdebatte. Der gegenwärtige Regelungsstillstand hilft weder den Patientinnen und Patienten noch dem Gesundheitswesen insgesamt.
Die berufsgesetzliche Regelung der Osteopathie soll Ordnung schaffen, Qualität sichern und internationale Anschlussfähigkeit herstellen. An diesem Ziel hält die Koalition fest.
Der Ausblick ist klar und verbindlich.
Die berufsgesetzliche Regelung der Osteopathie markiert einen Wendepunkt. Ziel ist ein modernes, transparentes und europäisch anschlussfähiges Berufsrecht. Künftig sollen Qualifikation, Ausbildung und Berufsausübung eindeutig geregelt sein. Der Zugang zum Beruf soll sich an klaren Standards orientieren, nicht an historisch gewachsenen Übergangslösungen. Das stärkt den Patientenschutz, schafft Rechtssicherheit und ermöglicht eine sachliche Weiterentwicklung von Forschung und Versorgung.
In den kommenden Jahren wird es darauf ankommen, das Berufsgesetz so auszugestalten, dass hochqualifizierte osteopathische Fachkräfte ihrem Ausbildungsniveau entsprechend arbeiten können. Gleichzeitig müssen Übergangsregelungen fair, praktikabel und verfassungskonform sein. Die Erfahrungen aus anderen europäischen Staaten zeigen, dass Regulierung nicht blockiert, sondern Qualität, Evidenz und Akzeptanz fördert.
Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung konsequent umgesetzt wird. Dazu gehört, den fachlichen Dialog mit Verbänden, Wissenschaft und Ländern fortzuführen und auf eine zügige, rechtssichere Lösung hinzuwirken. Ziel bleibt ein klar geregelter Heilberuf Osteopathie, der Patientinnen und Patienten schützt und qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten eine verlässliche berufliche Perspektive gibt.
