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Legen Sie ein Veto gegen die Absenkung oder gar Abschaffung der 100.000 EUR-Regel des Angehörigen-Entlastungsgesetzes ein?

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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Alexandra L. •

Legen Sie ein Veto gegen die Absenkung oder gar Abschaffung der 100.000 EUR-Regel des Angehörigen-Entlastungsgesetzes ein?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

die Vorhaben der Pflegereform sind ein weiterer Schlag ins Gesicht für pflegende Angehörige.

Einerseits erzählt die Bundesregierung den Menschen, Sie sollen mehr arbeiten und fürs Alter sparen, anderseits werden wir, die arbeitenden Mensch, die das Land am Laufen halten immer mehr belastet und finanziell ausgepresst. Natürlich muss man die Kommunen entlasten, aber nicht indem man die Zusatzkosten fürs Heim der Eltern den ohnehin schon in so einer Situation psychisch und physisch eingespannten Kindern aufbürdet, ihnen von dem erarbeiteten Geld immer mehr wegnimmt und so weiteren Stress und vor allem existenzielle Sorgen und Unsicherheiten verursacht. Ich weiß leider wovon ich spreche.

Warum kürzen Sie nicht die Beihilfen bei Beamten, legen Pflegeversicherung der GKV und PKV zusammen, holen die Gelder aus den Coronahilfen in die Pflegeversicherung zurück, reduzieren Entwicklungshilfe etc?

Lassen Sie das Angehörigen-Entlastungsgesetz so wie es ist!

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Antwort von CDU

Ich verstehe die Sorge, die hinter Ihrer Frage steht. Die Pflegebedürftigkeit eines Elternteils ist für viele Familien bereits persönlich belastend. Wenn dann noch finanzielle Unsicherheit hinzukommt, wird aus einer ohnehin schwierigen Lage schnell eine existenzielle Frage.

Ein Veto gegen eine Änderung der 100.000-Euro-Regel werde ich dennoch nicht einlegen. Ich werde einer Änderung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zustimmen, wenn sie die Leistungsfähigkeit der Kinder achtet und nicht zu einer Überforderung führt.

Nach geltender Rechtslage werden Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern bei Leistungen nach dem SGB XII grundsätzlich nicht berücksichtigt, solange deren jährliches Gesamteinkommen nicht über 100.000 Euro liegt. Diese Regel steht in § 94 Absatz 1a SGB XII.  Das Angehörigen-Entlastungsgesetz hat diese Grenze zum 1. Januar 2020 eingeführt und damit viele Familien spürbar entlastet.

Gleichzeitig hat diese Regel auch eine Kehrseite. Sie verlagert Kosten in erheblichem Umfang auf die Sozialhilfeträger und damit auf die kommunale Ebene. Gerade die Hilfe zur Pflege ist für Städte und Landkreise zu einem wachsenden Ausgabeposten geworden. Wer jede stärkere Heranziehung von Angehörigen grundsätzlich ausschließt, muss ehrlich sagen, wer stattdessen dauerhaft zahlen soll. Am Ende bleiben sonst Beitragszahler, Steuerzahler oder Kommunen.

Dabei geht es nicht darum, arbeitende Kinder finanziell „auszupressen“. Elternunterhalt ist kein pauschaler Zugriff auf Einkommen oder Vermögen. Maßgeblich ist die individuelle Leistungsfähigkeit. Eigene Verpflichtungen, Altersvorsorge, Familienunterhalt und angemessene Selbstbehalte müssen berücksichtigt werden. Eine Reform darf deshalb nicht dazu führen, dass Kinder ihr selbst erarbeitetes Leben aufgeben müssen, um Pflegekosten der Eltern zu tragen.

Ich halte es aber für vertretbar, die starre Grenze zu überprüfen. Eine Person mit einem hohen Einkommen knapp unterhalb von 100.000 Euro wird heute vollständig aus dem Unterhaltsrückgriff herausgenommen. Eine Person knapp oberhalb dieser Grenze kann dagegen herangezogen werden. Solche harten Kanten sind sozialpolitisch schwer zu begründen. Eine sachgerechte Reform muss deshalb stärker abgestuft sein und Härten vermeiden.

Ihre Hinweise auf andere Finanzierungswege nehme ich ernst. Sie ersetzen aber keine Entscheidung in dieser Frage. Die Beihilfe für Beamte ist ein eigener Rechtsbereich und lässt sich nicht schlicht als Finanzierungstopf für die Pflegeversicherung behandeln. Eine Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung wäre ein tiefgreifender Systemwechsel mit rechtlichen und praktischen Folgefragen. Rückforderungen aus Coronahilfen gehören konsequent verfolgt, lösen aber keine dauerhafte Strukturfrage der Pflegefinanzierung. Auch Kürzungen in anderen Haushaltsbereichen können politische Spielräume eröffnen, sie schaffen aber keine tragfähige Antwort auf die laufend steigenden Pflegekosten.

Deshalb werde ich nicht dafür eintreten, die 100.000-Euro-Regel unverändert festzuschreiben. Ich werde aber darauf achten, dass eine Änderung nicht blind zulasten der Kinder geht. Entscheidend ist eine klare Grenze der Zumutbarkeit. Wer selbst vorsorgt, arbeitet und Verantwortung für die eigene Familie trägt, darf nicht in eine Lage gebracht werden, in der Pflegekosten der Eltern die eigene Lebensplanung zerstören.

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