Planen Sie im Rahmen der Notfallreform die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter sowie eine zweijährige RS-Ausbildung, um fiskalische Ineffizienz und Ressourcenfehlsteuerung zu beenden?
Als B.Sc. Psychologin und Rettungssanitäterin (RTW/KTW/ITW) belege ich empirisch eine signifikante Linksschiefe der psychophysischen Belastung im Einsatzdienst. Die defizitäre Psychotherapiereform induziert eine massive Fehlallokation: Psychiatrische Notfallbilder (z. B. dissoziative Störungen) werden mangels ambulanter Akutstrukturen systemisch fehlgeleitet. Ein Transport generiert Systemkosten von 800–1.600 € – oft mehrfach wöchentlich pro Patient –, ohne kausale therapeutische Intervention. Diese pathogene „Low Control“-Konstellation führt zu strukturellem Verschleiß und konterkariert eine nachhaltige Erwerbsbiografie. Meine Forschung (Masterarbeit) fordert eine evidenzbasierte Reform: Die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter zur rechtssicheren SGB V-Disposition sowie eine zweijährige RS-Ausbildung zur Steigerung der klinischen Kompetenz und Schaffung durchlässiger Bildungsbiografien (Studium ohne Abitur nach 5 Jahren Praxis). Wie korrigieren Sie diese Evidenzdefizite?
Vielen Dank für Ihre Frage und für Ihre praktische Perspektive aus dem Rettungsdienst. Ich teile die Grundannahme, dass psychische Krisen, Fehlsteuerungen im Notfallgeschehen und Belastungen im Rettungsdienst ernster genommen werden müssen. Ihre Schlussfolgerungen teile ich jedoch in dieser Form nicht.
Zunächst: Die Annahme, es gebe im ambulanten Bereich keine Akutstrukturen für psychische Krisen, ist so nicht zutreffend. In der vertragsärztlichen Versorgung bestehen psychotherapeutische Sprechstunden und psychotherapeutische Akutbehandlungen. Die Akutbehandlung kann nach der Sprechstunde ohne Antrag bei der Krankenkasse beginnen und umfasst bis zu zwölf Therapiestunden à 50 Minuten. Das löst nicht jedes Zugangsproblem, widerlegt aber die pauschale Aussage, psychische Krisen würden systemisch ausschließlich in den Rettungsdienst gedrängt.
Richtig ist: Es gibt Fehlsteuerungen. Genau deshalb wird die Notfallversorgung strukturell neu geordnet. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung benennt ausdrücklich, dass die drei Bereiche, vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen und Rettungsdienste, besser vernetzt und Hilfesuchende zielgenauer in die passende Versorgungsebene gesteuert werden müssen. Vorgesehen sind unter anderem Akutleitstellen, digitale Fallübergaben, integrierte Notfallzentren sowie eine bessere Verzahnung von 116117 und 112.
Auch der Rettungsdienst wird dabei nicht länger nur als Transportlogik betrachtet. Der Gesetzentwurf sieht vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern. Damit sollen medizinisches Notfallmanagement, Versorgung vor Ort und fachlich-medizinische Betreuung während des Transports ausdrücklich als Teile der Krankenbehandlung anerkannt werden. Das ist der sachgerechte Ansatz, nicht die isolierte Schaffung einer berufsrechtlichen Approbation für Notfallsanitäter.
Eine Approbation ist zudem kein Instrument zur Lösung von Leitstellensteuerung, SGB V-Abrechnung oder Versorgungskoordination. Diese Fragen betreffen Organisationsrecht, Leistungsrecht, Haftung, ärztliche Verantwortung, digitale Vernetzung, Standardisierung und regionale Rettungsdienststrukturen. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter haben bereits heute ein eigenständiges Berufsbild mit dreijähriger Ausbildung. Nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung umfasst diese Ausbildung mindestens 1.920 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht, 1.960 Stunden praktische Ausbildung an Lehrrettungswachen und 720 Stunden praktische Ausbildung in Krankenhäusern.
Auch eine pauschale Verlängerung der Rettungssanitäterqualifikation auf zwei Jahre überzeugt mich nicht. Der Rettungssanitäter ist eine andere Qualifikation als der Notfallsanitäter. Wer die klinische Kompetenz im Rettungsdienst stärken will, muss sehr genau prüfen, ob dies durch bessere Fortbildung, klare Einsatzstandards, stärkere ärztliche Rückkopplung, Telenotarztstrukturen, Gemeindenotfallsanitätermodelle oder durch Verbesserungen in der Notfallsanitäterausbildung erreicht wird. Eine zweijährige Rettungssanitäterausbildung könnte dagegen neue Doppelstrukturen schaffen und Personal unnötig lange aus der Versorgung ziehen.
Die von Ihnen genannten Kosten von 800 bis 1.600 Euro pro Transport kann ich ohne konkrete Datengrundlage nicht verifizieren. Unabhängig davon ist der Befund plausibel, dass vermeidbare Rettungsdiensteinsätze Ressourcen binden. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass neue berufsrechtliche Titel geschaffen werden müssen. Daraus folgt vor allem, dass die Ersteinschätzung, die Weiterleitung, die ambulante Akutversorgung und die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst, Kassenärztlicher Vereinigung, Kliniken und psychiatrischen Angeboten verbessert werden müssen.
Eine Masterarbeit kann dafür wichtige Hinweise liefern. Sie ersetzt aber keine bundesweite Versorgungsanalyse, keine rechtliche Folgenabschätzung und keine belastbare Prüfung der Auswirkungen auf Patientensicherheit, Haftung, Personalbedarf und Finanzierung. Gesundheitspolitik darf Einzelerfahrungen und wissenschaftliche Arbeiten ernst nehmen, muss daraus aber verhältnismäßige, systemfähige und rechtssichere Lösungen ableiten.
Mein Fazit ist daher klar: Das Problem der Fehlsteuerung ist real. Die von Ihnen vorgeschlagenen Instrumente, berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter und zweijährige Rettungssanitäterausbildung, sind dafür aber nicht die überzeugendsten Antworten. Vorrang haben eine bessere sektorenübergreifende Steuerung, eine rechtssichere Einbindung der medizinischen Notfallrettung in das SGB V, digitale Fallübergaben, klare Zuständigkeiten und belastbare Akutstrukturen für psychische Krisen. Genau dort muss die Reform ansetzen.
