Wäre in der derzeitigen Benzinpreiskrise nicht ein Klimageld oder eine Aussetzung der CO2 Bepreisung angezeigt ?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
die CO2 Bepreisung wurde seinerzeit unter anderem eingeführt mit der Zielrichtung, den Bürgern ein "Klimageld" auszuzahlen. Dieses Klimageld wurde bislang nie ausgezahlt.
Wäre es in Zeiten der Not (Benzinpreiskrise) nicht derzeit angebracht, jetzt und sofort den Bürgern ein solches Klimageld auszuzahlen oder - falls es noch Hindernisse dazu gibt- alternativ auf Benzin und Diesel bis zu einer Marktpreissenkung eine solche Bepreisung erst gar nicht zu erheben ?
Warum reagiert die Regierung nicht ?
Mit freundlichen Grüßen
Ingo W.
Ihre Frage ist nachvollziehbar. Ein Klimageld oder eine befristete Aussetzung der CO2-Bepreisung klingt bei hohen Kraftstoffpreisen zunächst naheliegend. So einfach ist die Lage derzeit jedoch nicht.
Ein sofortiges Klimageld greift vor allem deshalb nicht, weil die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung rechtlich und haushalterisch nicht frei verfügbar sind. Nach § 4 des Klima, und Transformationsfondsgesetzes fließen die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel grundsätzlich in den Klima, und Transformationsfonds, soweit sie nicht für die Deutsche Emissionshandelsstelle benötigt werden. Der Fonds ist gesetzlich für konkrete Klima, und Transformationsmaßnahmen vorgesehen, etwa für Gebäudeförderung, Wasserstoffwirtschaft, Lade, und Tankinfrastruktur sowie Stromkostenentlastungen. Im Bundeshaushalt 2026 sind dafür im KTF Programmausgaben von 37,4 Milliarden Euro vorgesehen. Ein „sofortiges“ Klimageld müsste deshalb entweder gesetzlich neu geregelt und gegenfinanziert oder durch Kürzungen an anderer Stelle im KTF bezahlt werden.
Auch eine Aussetzung der CO2-Bepreisung würde deshalb nicht einfach ins Leere wirken, sondern unmittelbar den KTF treffen. Der nationale Emissionshandel ist gesetzlich festgelegt, für 2026 gilt nach dem BEHG ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2. Würde man diese Bepreisung vorübergehend aussetzen, fehlten dem KTF Einnahmen, aus denen bereits laufende Entlastungen und Investitionen finanziert werden. Das träfe also nicht nur Klimaschutzprogramme, sondern auch Maßnahmen, die bereits heute Kosten dämpfen sollen, etwa Zuschüsse zu Netzentgelten und weitere Entlastungen beim Strompreis.
Hinzu kommt, dass das Klimageld politisch zwar seit Jahren diskutiert wird, ein allgemeiner und sofort einsetzbarer Auszahlungsmechanismus aber bislang gerade erst aufgebaut werden sollte. Die Bundesregierung selbst hat noch 2025 erklärt, dass die Arbeiten an einem Mechanismus für Direktzahlungen an Privatpersonen fortgeführt werden, der auch für ein Klimageld genutzt werden kann. Das zeigt, dass zwischen politischer Ankündigung und einer sofortigen Auszahlung in der Praxis ein erheblicher technischer und rechtlicher Abstand besteht.
Deshalb ist die Antwort aus meiner Sicht: Ja, Bürgerinnen und Bürger brauchen in Phasen hoher Mobilitätskosten spürbare Entlastung. Aber weder ein sofortiges Klimageld noch eine pauschale Aussetzung der CO2-Bepreisung würden derzeit einfach „aus dem Stand“ greifen, weil die Einnahmen bereits in die Systematik des Klima, und Transformationsfonds eingebunden sind und dort konkrete Ausgaben finanzieren. Wer hier kurzfristig umsteuern will, muss deshalb zugleich sagen, welche Programme gekürzt oder welche zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden sollen.
