Warum sind Psychotherapeuten die mit Abstand am schlechtesten bezahlten Fachärzte ? Gedenken Sie, daran etwas zu ändern?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
Sie werden verstehen, dass wir diesen Umstand nicht weiter tolerieren.
Können Sie auch verstehen, dass wir nicht die Misere der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen auf unserem Rücken austragen lassen werden?
Unsere Extrabudgetierung muss wirklich beibehalten werden.
Mit freundlichen Grüssen
Ich kann nachvollziehen, dass die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in der aktuellen Debatte für erhebliche Verunsicherung und Unmut sorgt. Psychotherapeutische Versorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der ambulanten Versorgung. Sie muss für Patientinnen und Patienten erreichbar bleiben, und sie muss so organisiert sein, dass Praxen wirtschaftlich arbeiten können.
Gleichzeitig möchte ich die Sachlage sauber trennen.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht unmittelbar durch einzelne Abgeordnete festgelegt. Sie erfolgt im System der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab und die Beschlüsse der gemeinsamen Selbstverwaltung, insbesondere des Bewertungsausschusses beziehungsweise des Erweiterten Bewertungsausschusses. Die jüngste Absenkung der Bewertung psychotherapeutischer Leistungen ist deshalb auch dort beschlossen worden. Dass diese Entscheidung fachlich und versorgungspolitisch kontrovers bewertet wird, ist mir bewusst.
Die Formulierung, Psychotherapeuten seien die „mit Abstand am schlechtesten bezahlten Fachärzte“, lässt sich allerdings nicht ohne Weiteres als pauschale politische Tatsachenbehauptung übernehmen. Vergütungsvergleiche im ambulanten Bereich sind kompliziert. Sie hängen nicht nur vom Punktwert oder von einzelnen Gebührenordnungspositionen ab, sondern auch von Praxisstruktur, Fallzahl, Zeitbindung je Leistung, Personalkosten, Investitionskosten, Sprechstundenorganisation und regionalen Honorarverteilungsmaßstäben. Gerade in der Psychotherapie ist die starke Zeitbindung je Behandlungsfall ein wesentlicher Faktor, der in einfachen Einkommensvergleichen häufig zu kurz kommt.
Zur Extrabudgetierung gilt ebenfalls, dass man differenziert argumentieren muss. Sie ist für viele psychotherapeutische Praxen ein wichtiges Element der Planungssicherheit. Zugleich steht die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt unter erheblichem Finanzierungsdruck. Deshalb kann Politik nicht jede einzelne Leistungsgruppe von jeder Steuerungs- oder Sparmaßnahme ausnehmen, ohne die Lasten an anderer Stelle zu erhöhen. Das wäre gegenüber Versicherten, Arbeitgebern und anderen Leistungserbringern nicht redlich.
Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen ist ein eigenständiges Problem. Ich teile den Grundsatz, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht dauerhaft zulasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden sollten. Hier braucht es eine faire und transparente Finanzierung aus Steuermitteln. Diese Frage darf aber nicht mit der Vergütung einzelner Berufsgruppen vermischt werden. Beides gehört auf die politische Tagesordnung, beides muss sachlich beraten werden, aber es ist nicht dasselbe Problem.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Auswirkungen der aktuellen Beschlüsse auf die Versorgung genau betrachtet werden. Entscheidend ist für mich, dass psychisch erkrankte Menschen weiterhin verlässlich Hilfe erhalten und dass die Mittel der GKV verantwortbar eingesetzt werden. Eine pauschale Zusage, die Extrabudgetierung in jedem Fall unverändert beizubehalten, wäre zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös. Eine sorgfältige Prüfung der Folgen für Versorgung, Wartezeiten und Praxisstabilität ist aber notwendig.
