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Warum bekommen Beamte im Krankheitsfall 100% Gehaltsfortzahlung zeitlich unbegrenzt und Angestellte nur 6 Wochen? Wann wird das endlich angeglichen? Das ist nicht mehr zu rechtfertigen.

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Simone Borchardt
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Frage von Heike E. •

Warum bekommen Beamte im Krankheitsfall 100% Gehaltsfortzahlung zeitlich unbegrenzt und Angestellte nur 6 Wochen? Wann wird das endlich angeglichen? Das ist nicht mehr zu rechtfertigen.

Sehr geehrte Frau Borchert,
als sozialversicherungspflichtig arbeitende Angestellte fühle ich mich sowohl in der GKV, als auch in der zu erwartenden Rente, die trotz Studium nicht einmal meine Miete decken wird, als Mensch 2. Klasse, wenn ich meine Situation mit Beamten vergleiche. Wann wird hier endlich reformiert? Politiker sollten für alle Bürger sorgen, nicht nur für Beamte und auch selbst mit gutem Beispiel vorangehen.
Weder Politiker, die meist Beamte sind, noch Beamte hatten irgendwelche Einschnitte im den letzten Jahren bis auf ein wenig Mehrarbeit. Das ist nicht mehr vermittelbar und ungerecht.
Der kleinste Beamte bekommt ca. 2000 € Pension, der Schnitt bei Angestellten liegt bei 1.200 € Rente. Lächerlich bei den im Raum München alle 3 Jahre um ca. 15 % steigenden Mieten
Wann werden Sie hier Gleichheit schaffen?

Beste Grüße
Heike E.

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Antwort von CDU

Ich kann gut nachvollziehen, dass dieser Unterschied als ungerecht empfunden wird. Man muss hier aber zwei verschiedene Systeme auseinanderhalten. Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz grundsätzlich Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Danach greift in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel das Krankengeld, grundsätzlich in Höhe von 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts. 

Beamte sind dagegen keine Arbeitnehmer, sondern stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Sie erhalten keine tarifliche Vergütung, sondern gesetzlich geregelte Besoldung. Zugleich sind sie wegen dieses Systems von der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich ausgenommen. Im Krankheitsfall fällt deshalb nicht nach sechs Wochen ein Krankengeldsystem an, sondern die Besoldung läuft im aktiven Beamtenverhältnis weiter. Das ist kein frei schwebender Sondervorteil, sondern Teil eines eigenen Systems. Zugleich ist es nicht grenzenlos, denn bei Dienstunfähigkeit kann eine Versetzung in den Ruhestand erfolgen; als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat. 

Die besondere Behandlung hat einen verfassungsrechtlichen Hintergrund. Das Bundesverfassungsgericht betont, dass Alimentationsprinzip und Lebenszeitprinzip der unabhängigen Amtsführung dienen. Das Bundesinnenministerium beschreibt ausdrücklich, die Alimentation solle sicherstellen, dass sich Beamte ganz dem Beruf widmen können und wirtschaftlich unabhängig sind. Genau darin liegt auch ein Korruptionsschutzgedanke. Hinzu kommen strenge Gegenpflichten, etwa das Streikverbot, die besondere Treuepflicht sowie das Verbot, Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile anzunehmen. 

Wichtig ist mir aber auch die Gegenrichtung: Ihre Kritik an der Lage vieler gesetzlich Versicherter und Rentner ist nicht aus der Luft gegriffen. Einige Zuspitzungen stimmen so pauschal jedoch nicht. Bundestagsabgeordnete sind keine Beamten, sondern Mandatsträger nach Artikel 38 Grundgesetz. Und auch bei Beamten gibt es keinen pauschalen gesetzlichen Mindestpensionsbetrag von 2.000 Euro für jeden. Die Versorgung richtet sich nach ruhegehaltfähiger Dienstzeit und ruhegehaltfähigen Bezügen; der Ruhegehaltssatz beträgt pro Dienstjahr 1,79375 Prozent, höchstens 71,75 Prozent. Das Mindestruhegehalt ist gesetzlich an Prozentsätze der ruhegehaltfähigen Bezüge geknüpft, nicht an einen festen Einheitsbetrag. 

Zugleich stimmt, dass durchschnittliche Ruhegehälter deutlich über vielen gesetzlichen Renten liegen. Destatis weist für Januar 2024 ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.240 Euro brutto und für Januar 2025 von 3.416 Euro brutto aus. Wer daraus mehr Gerechtigkeit ableiten will, sollte aus meiner Sicht aber nicht Beamtenrecht und Sozialversicherungsrecht schlicht gleichschalten, sondern die gesetzliche Rente, stabile Erwerbsbiografien und die Entlastung der arbeitenden Mitte stärken. Oft wird zudem übersehen, dass Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst neben der gesetzlichen Rente regelmäßig auch eine Zusatzversorgung erhalten, etwa über die VBL. 

Eine vollständige Angleichung beider Systeme halte ich deshalb nicht für den richtigen Weg. Notwendig ist vielmehr, die Lebensleistung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter wieder spürbar besser abzusichern.

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