Warum setzt die CDU mit 4 Jahren sachgrundloser Befristung, AU-Pflicht ab dem 1. Krankheitstag und Verbot der Vergesellschaftung von Wohnimmobilien Maßnahmen um, welche die mehrh. der Bürger ablehnen?
Ich teile die pauschale Annahme nicht, dass die genannten Maßnahmen schlicht „gegen die Mehrheit der Bürger“ umgesetzt werden. Politik darf sich nicht darauf beschränken, kurzfristigen Stimmungen hinterherzulaufen. Entscheidend ist, ob eine Maßnahme sachlich richtig ist, ob sie Missbrauch begrenzt und ob sie dem Gemeinwohl dient.
Bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag geht es um Fairness gegenüber dem Arbeitgeber beziehungsweise dem Dienstherrn und gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, die Ausfälle auffangen müssen. Krankheit ist ernst zu nehmen. Wer krank ist, soll zu Hause bleiben und sich auskurieren. Aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gehört in ärztliche Hände.
Es wird auch künftig möglich sein, sich telefonisch an die Arztpraxis zu wenden. Der entscheidende Punkt ist jedoch, dass die Entscheidung über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder klar bei der Ärztin oder beim Arzt liegt und nicht beim Patienten selbst. Eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung hat solche Lösungen schon vor Corona ermöglicht. Dafür braucht es keine Regelung, die faktisch dazu einlädt, sich ohne nähere Prüfung ein paar Tage zusätzlich freizunehmen.
Die CDU will hier keine kranken Menschen unter Generalverdacht stellen. Sie will aber die Hürde wieder dort setzen, wo sie hingehört. Arbeitsunfähigkeit ist kein bloßer Selbsteintrag, sondern eine medizinische Feststellung. Das ist im Interesse der Betriebe, der öffentlichen Arbeitgeber und am Ende auch im Interesse der Versichertengemeinschaft.
Bei der sachgrundlosen Befristung gilt, der Arbeitsmarkt braucht Beweglichkeit. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten stellen Unternehmen eher ein, wenn sie nicht jede Personalentscheidung dauerhaft und ohne Korrekturmöglichkeit treffen müssen. Befristung darf nicht zum Dauerzustand werden. Aber sie kann helfen, Beschäftigung überhaupt erst zu ermöglichen. Wer jede Flexibilität verhindert, nimmt in Kauf, dass manche Stelle gar nicht entsteht.
Zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien ist meine Haltung eindeutig. Die CDU ist die Partei der sozialen Marktwirtschaft, des Eigentumsschutzes und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Zwangsverstaatlichungen lehne ich entschieden ab. Sie schaffen keine einzige neue Wohnung, lösen keine Baukostenprobleme und verkürzen kein Genehmigungsverfahren. Sie verschieben nur Eigentum mit erheblichem staatlichem Zwang.
Ich bin in der DDR aufgewachsen. Deshalb weiß ich, wohin ein derartiges politisches Denken führt, das privates Eigentum grundsätzlich misstrauisch betrachtet und staatlichen Zugriff für die bessere Lösung hält. Diese Erfahrung prägt meine Haltung. Forderungen nach Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände knüpfen an ein Denken an, das ich entschieden ablehne.
Wohnungsnot bekämpft man nicht durch Enteignungsdebatten. Wohnungsnot bekämpft man durch Neubau, schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und verlässliche Bedingungen für diejenigen, die Wohnungen schaffen. Wer Investoren, Genossenschaften oder private Eigentümer mit Zwangsverstaatlichung bedroht, verschärft das Problem.
Die CDU setzt sich deshalb für einen anderen Weg ein. Wir wollen bezahlbares Wohnen ermöglichen, ohne die Grundlagen unserer Eigentumsordnung preiszugeben. Das ist keine Frage von Ideologie, sondern eine Frage von Freiheit und praktischer Vernunft.
