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Warum verkennen Sie, dass es nicht um eine Prozentzahl geht, sondern um den indiv. Beitrag dahinter und dass die Erhöhung der Zuzahlungen auch den Euro-Betrag der 1%-Grenze verdoppelt?

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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Katharina S. •

Warum verkennen Sie, dass es nicht um eine Prozentzahl geht, sondern um den indiv. Beitrag dahinter und dass die Erhöhung der Zuzahlungen auch den Euro-Betrag der 1%-Grenze verdoppelt?

Sehr geehrte Frau Abgeordete Borchardt,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich möchte jedoch betonen, dass Ihr Verweis auf die 1%-Belastungsgrenze an der Realität für einkommensschwache Chroniker vorbeigeht.

Es geht nicht um das prozentuale Konstrukt von 1 %, sondern um den konkreten Euro-Betrag, der dahintersteht – und dieser ist für jeden Menschen individuell. Für Menschen mit geringem Einkommen oder kleiner Rente bedeutet dieser Betrag ein tiefes Loch in der Haushaltskasse, das an anderer Stelle (etwa bei Miete oder Lebensunterhalt) fehlt

Ihre „Vorabbefreiung“ löst das Problem nicht: Das Kapital müsste im Januar auf einen Schlag da sein, was mit kleinem Budget unmöglich ist und bei Miete, Energiekosten und Lebensmitteln fehlt. Steigen Zuzahlungen massiv, ist Vorfinanzierung nicht realisierbar. Ich habe große Angst, mir meine Versorgung nicht mehr leisten zu können. Gesundheit ist kein Luxus und die GKV keine PKV. Die GKV ist für Einkommensschwache vorgesehen darf keine PKV werden.“

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Antwort von CDU

Vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Ich verstehe Ihren Punkt. Für Menschen mit kleiner Rente, geringem Einkommen und dauerhaftem Behandlungsbedarf zählt nicht die abstrakte Prozentzahl, sondern der konkrete Betrag, der im Alltag fehlt. Gerade wenn Miete, Energie, Lebensmittel und Arzneimittel ohnehin eng kalkuliert werden müssen, kann auch ein begrenzter Eigenanteil spürbar sein.

Gleichzeitig möchte ich den Sachverhalt fachlich sauber einordnen. Die geplante Erhöhung einzelner gesetzlicher Zuzahlungen verdoppelt nicht automatisch die 1 Prozent Belastungsgrenze. Diese Grenze richtet sich nach den jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch kranke Versicherte liegt sie bei 1 Prozent, für andere Versicherte bei 2 Prozent. Entscheidend ist also nicht die Höhe einer einzelnen Zuzahlung, sondern das persönliche Einkommen.

Richtig ist aber, dass höhere Zuzahlungen dazu führen können, dass die persönliche Belastungsgrenze schneller erreicht wird. Genau darin liegt das praktische Problem, das Sie beschreiben. Wer die Grenze bereits früh im Jahr erreicht, muss den Betrag zunächst aufbringen oder eine Vorabbefreiung mit der Krankenkasse klären. Das ist für Menschen mit sehr kleinem Budget nicht einfach. Diese Sorge nehme ich ernst.

Trotzdem bleibt der Grundkonflikt bestehen. Die gesetzliche Krankenversicherung steht finanziell erheblich unter Druck. Ohne Gegenmaßnahmen steigen die Beitragssätze weiter. Das belastet Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitgeber und auch die wirtschaftliche Grundlage unseres Sozialstaates. Wer jede einzelne Einsparung ablehnt, muss ehrlich sagen, dass dann höhere Beiträge, höhere Steuerzuschüsse oder neue Schulden die Folge wären. Auch das wäre für viele Menschen nicht gerecht.

Die Bundesregierung versucht deshalb, die Reform so auszugestalten, dass Versorgung gesichert, Beitragssteigerungen begrenzt und besonders belastete Versicherte geschützt werden. Das ist kein einfacher Ausgleich. Gesundheit darf kein Luxus sein. Zugleich kann die GKV dauerhaft nur funktionieren, wenn Einnahmen, Ausgaben und Eigenverantwortung wieder in ein tragfähiges Verhältnis gebracht werden.

Die gesetzliche Krankenversicherung wird dadurch nicht zur privaten Krankenversicherung. Sie bleibt ein solidarisches System mit einkommensbezogenen Beiträgen, Sachleistungsprinzip und gesetzlichen Belastungsgrenzen. Gerade diese Schutzmechanismen unterscheiden sie grundlegend von einer privaten Absicherung.

Ihre Sorge vor einer Überforderung im Einzelfall ist berechtigt. Deshalb muss im parlamentarischen Verfahren genau darauf geachtet werden, ob die bestehenden Härtefallregelungen praktisch ausreichen. Reformen sind notwendig. Sie müssen aber so gestaltet werden, dass chronisch kranke Menschen mit geringem Einkommen ihre Versorgung nicht aus finanzieller Angst aufschieben.

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