Was ist mit dem dann fehlenden Kündigungsschutz für Chefärzte, die persönlich für die Behandlung der Patienten haften?
Ich bin als Chefarzt persönlich verantwortlich und hafte Straf- und zivilrechtlich für die ordnungsgemäße Behandlung der Patienten meiner Klinik. Dabei gerate ich immer mehr, wie viele meiner Chefarzt Kollegen, in Konflikte mit der Geschäftsführung, die aus ökonomischen Gründen mir personelle und andere Ressourcen streichen will, was konsequenterweise zu einer Verschlechterung der Patienten Behandlung führt. Hier sind die Auseinandersetzungen teilweise sehr hart. Die geplanten Änderungen machen den Job für einen Chefarzt, der die Patienten Behandlung ernst nimmt, zum Himmelfahrtskommando. Denn nun kann die Verwaltung jederzeit einen unbequeme Chefarzt vor die Tür setzen, der nicht einfach medizinische Interessen, den ökonomischen Vorgaben unterordnet.
Ihre Sorge nehme ich ernst. Chefärztinnen und Chefärzte tragen eine besondere medizinische Verantwortung. Sie stehen für die fachliche Qualität der Behandlung ein und müssen sich auch dann an medizinische Standards halten, wenn wirtschaftlicher Druck entsteht. Daran darf es keinen Zweifel geben.
Gerade deshalb muss aber sauber getrennt werden. Die ärztliche Verantwortung ergibt sich nicht aus dem Kündigungsschutz, sondern aus Berufsrecht, Haftungsrecht, medizinischen Standards und den gesetzlichen Vorgaben zur Patientensicherheit. Eine Geschäftsführung kann eine Ärztin oder einen Arzt nicht rechtmäßig dazu verpflichten, medizinisch notwendige Standards zu unterschreiten. Wenn Ressourcenentscheidungen die Patientensicherheit gefährden, muss das innerhalb des Hauses dokumentiert, angezeigt und notfalls gegenüber den zuständigen Stellen thematisiert werden.
Der geplante Reformansatz richtet sich nicht speziell gegen Chefärzte und auch nicht gegen medizinische Verantwortungsträger. Es geht um eine arbeitsmarktpolitische Regelung für sehr hohe Einkommen. Nach den bislang bekannten Eckpunkten soll oberhalb einer hohen Einkommensschwelle eine gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung erleichtert werden. Das ist etwas anderes als eine fristlose oder willkürliche Entlassung ohne rechtliche Kontrolle.
Ich halte es nicht für überzeugend, für einzelne Berufsgruppen im Hochlohnsegment pauschal Sonderrechte beim Kündigungsschutz zu schaffen. Chefärzte tragen Verantwortung, ja. Das gilt aber auch für andere Berufsgruppen mit hoher persönlicher Verantwortung, etwa in Technik, Luftfahrt, Energieversorgung oder Finanzaufsicht. Der Rechtsstaat sollte hier nicht nach Berufsgruppen privilegieren, sondern klare Regeln für alle schaffen.
Wichtig ist aus meiner Sicht ein anderer Punkt. Medizinische Entscheidungen dürfen nicht rein ökonomischen Vorgaben untergeordnet werden. Krankenhäuser brauchen eine Führungskultur, in der ärztliche Verantwortung und wirtschaftliche Steuerung nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wo Patientensicherheit gefährdet ist, muss das ernst genommen werden. Dafür brauchen wir belastbare Qualitätsvorgaben, transparente Verantwortlichkeiten und funktionierende Aufsicht.
Der Kündigungsschutz allein löst diesen Konflikt aber nicht. Er verhindert keine Unterfinanzierung, schafft keine zusätzlichen Pflegekräfte und garantiert keine bessere Krankenhausorganisation. Deshalb sollte die Debatte nicht so geführt werden, als sei nur ein möglichst starrer Kündigungsschutz der Schutzwall für gute Medizin. Gute Medizin braucht klare Standards, verantwortliche Leitung und eine Finanzierung, die Versorgung tatsächlich ermöglicht.
