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Welche wissenschaftliche Grundlage gibt es für die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und werden Sie sich für ihren Erhalt einsetzen?

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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Felix B. •

Welche wissenschaftliche Grundlage gibt es für die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und werden Sie sich für ihren Erhalt einsetzen?

Guten Tag, Frau Borchardt,

Herr Merz hat umfassende Reformen angekündigt. Ein Vorhaben, das mich als chronisch erkrankten Menschen besonders betrifft, ist die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.

Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine eindeutige wissenschaftliche Evidenz oder breite Empfehlung von Hausärztinnen und Hausärzten für diesen Schritt. In meinem Fall (chronische Schwindelanfälle), bei denen ich meist nur kurzfristig für einen Tag ausfalle, ohne telefonische Krankschreibung zu zusätzlichem Aufwand für mich, meinen Arbeitgeber und meine Hausarztpraxis führen.

Daher meine Fragen: Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden?

Mit welchen Hausärztinnen und Hausärzten oder Fachverbänden wurde hierzu gesprochen ( wo finde ich die protokolle?)?

Werden Sie sich für den Erhalt der telefonischen Krankschreibung einsetzen? Wenn nein, warum nicht?

Mit freundliche grüßen

F.B

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Antwort von CDU

Die Bundesregierung hat angekündigt, die telefonische Krankschreibung wieder abzuschaffen und die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag stärker zum Regelfall zu machen. Das ist keine bloße Debatte mehr, sondern Teil einer Reformankündigung zur Begrenzung unnötiger Ausfallzeiten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und auch ich haben diese Linie ausdrücklich unterstützt und darauf verwiesen, dass die telefonische Krankschreibung die Hürden für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deutlich gesenkt hat.

Dies ist keine wissenschaftliche Frage, sondern eine gesamtgesellschaftliche. Natürlich kann man Studien zur Entwicklung von Krankenständen auswerten. Natürlich kann man Verbände anhören. Aber die politische Entscheidung betrifft mehr als medizinische Evidenz. Sie betrifft die Funktionsfähigkeit von Betrieben, die Belastung von Kollegen, die Kosten der Entgeltfortzahlung und das Vertrauen in die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Eine Krankschreibung ist kein reiner Servicevorgang. Sie ist eine ärztliche Feststellung mit rechtlicher Wirkung. Der Arbeitgeber zahlt weiter Lohn. Dienstpläne müssen umgestellt werden. Arbeit bleibt liegen oder wird von anderen übernommen. Deshalb ist es richtig, die Hürde zur Krankschreibung wieder zu erhöhen. Wer krank ist, muss abgesichert bleiben. Aber wer arbeitsfähig ist, darf nicht durch zu niedrige Schwellen aus dem Arbeitsprozess herausgenommen werden.

Ich sehe den Einwand chronisch erkrankter Menschen. Bei wiederkehrenden Beschwerden kann der Gang in die Praxis belastend sein. Das ist nachvollziehbar. Eine allgemeine Regelung darf aber nicht nur vom Einzelfall her gedacht werden. Sie muss für das Gesamtsystem tragfähig sein.

Es ist auch bekannt, dass Ärzteverbände und Krankenkassen vor zusätzlicher Belastung der Praxen warnen und darauf hinweisen, dass telefonische Krankschreibungen nur einen kleinen Anteil ausmachen. Diese Kritik gibt es. Sie ändert aber nicht den Kern der politischen Abwägung. Gerade weil der Krankenstand hoch ist, muss der Staat Verfahren überprüfen, die Fehlanreize setzen können.

Zu konkreten Gesprächsprotokollen mit einzelnen Hausärzten oder Fachverbänden gibt es keine Gesprächsprotokolle. Sobald das Vorhaben in ein Gesetzgebungsverfahren überführt wird, werden Stellungnahmen und Anhörungen im parlamentarischen Verfahren nachvollziehbar dokumentiert.

Ich werde mich daher nicht für den Erhalt der telefonischen Krankschreibung in der bisherigen Form einsetzen. Die persönliche ärztliche Feststellung muss wieder stärker der Regelfall werden. Das ist kein Misstrauen gegenüber Kranken. Es ist eine notwendige Korrektur in einem System, das dauerhaft nur funktioniert, wenn Schutz und Verantwortung zusammen gedacht werden.

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