Wie rechtfertigen Sie als Mitglied des Gesundheitsausschusses ein GKV-Gesetz, das einkommensschwache Chroniker durch das zwingende Vorstrecken der Zuzahlungen im Januar ruiniert?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Borchert,
als Mitglied des Gesundheitsausschusses tragen Sie direkte Verantwortung für das neue GKV-Gesetz. Die Argumentation mit der 1%-Härtefallregelung geht an der Realität der Betroffenen vorbei.
Durch die 50%ige Erhöhung der Zuzahlungen erreichen chronisch Kranke diese Belastungsgrenze oft schon im Januar oder Februar. Menschen mit geringem Einkommen oder kleiner Rente müssen immense Beträge in den Apotheken bar vorstrecken, bevor sie eine Befreiung beantragen können. Dieses Geld fehlt im Alltag für Lebensmittel, was zu gefährlichem Medikamentenstrecken führt. Zudem steigt die Belastungsgrenze durch jede minimale Rentenanpassung automatisch mit.
QUELLE: Der Paritätische Gesamtverband belegt in seiner Expertise „Armut und Gesundheit“, dass finanzielle Vorleistungen bei Zuzahlungen einkommensschwache Chroniker massiv benachteiligen und eine unüberwindbare soziale Barriere im Gesundheitssystem darstellen.
Wie rechtfertigen Sie diese Notlage?
Zunächst möchte ich den Sachverhalt präzise einordnen. Bei dem von Ihnen angesprochenen Vorhaben handelt es sich um den Gesetzentwurf zum GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieser Entwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Er ist also noch nicht beschlossenes Recht.
Richtig ist, dass der Entwurf eine Anhebung der gesetzlichen Zuzahlungen um 50 Prozent vorsieht. Bei Arzneimitteln würde dies bedeuten, dass die bisherige Mindestzuzahlung von 5 Euro auf 7,50 Euro und die Höchstzuzahlung von 10 Euro auf 15 Euro steigt. Diese Erhöhung wird damit begründet, dass die Zuzahlungsregelungen seit vielen Jahren weitgehend unverändert geblieben sind, während Preise, Löhne und Gesundheitsausgaben deutlich gestiegen sind.
Ebenso wichtig ist aber der zweite Teil der Regelung. Die Belastungsgrenzen bleiben nach dem Gesetzentwurf unverändert bestehen. Schwerwiegend chronisch kranke Versicherte müssen weiterhin höchstens 1 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für gesetzliche Zuzahlungen aufbringen. Für alle anderen Versicherten gilt weiterhin die Grenze von 2 Prozent. Darüber hinausgehende gesetzliche Zuzahlungen sind zu erstatten beziehungsweise führen zur Befreiung für den Rest des Kalenderjahres.
Ihre Sorge, dass gerade Menschen mit kleiner Rente oder geringem Einkommen durch Vorleistungen belastet werden können, nehme ich ernst. Es ist richtig, dass das Verfahren für Betroffene praktisch belastend sein kann, wenn Zuzahlungen zunächst gesammelt, nachgewiesen und erst danach erstattet werden. Das ist kein theoretisches Problem, sondern eine Frage der konkreten Verwaltungspraxis der Krankenkassen.
Allerdings ist die Darstellung, Betroffene müssten zwingend im Januar oder Februar hohe Beträge in Apotheken bar vorstrecken, so nicht vollständig. Viele Krankenkassen bieten bereits die Möglichkeit an, die persönliche Belastungsgrenze im Voraus zu zahlen und dafür eine Befreiungsbescheinigung für das Kalenderjahr zu erhalten. Gerade für Menschen mit regelmäßigem Medikamentenbedarf kann dieses Verfahren sinnvoll sein, weil dann nicht jede einzelne Zuzahlung über Monate vorfinanziert und nachträglich belegt werden muss.
Das ändert nichts daran, dass die Erhöhung der Zuzahlungen für einzelne Versicherte spürbar sein kann. Gerade deshalb ist entscheidend, dass die Belastungsgrenzen erhalten bleiben und dass Krankenkassen ihre Versicherten aktiv, verständlich und unbürokratisch über die Möglichkeit der Vorausbefreiung informieren. Wer absehbar regelmäßig Zuzahlungen leisten muss, sollte nicht erst durch Zufall erfahren, dass eine Befreiung im Voraus möglich ist.
Politisch geht es bei dem Gesetzentwurf um eine schwierige Abwägung. Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter erheblichem finanziellem Druck. Ohne Gegenmaßnahmen drohen weiter steigende Zusatzbeiträge, die alle Versicherten dauerhaft belasten würden, auch Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Eine Stabilisierung der Beiträge kann daher nicht allein über immer höhere Einnahmen gelingen. Zugleich müssen Ausgaben, Leistungen, Strukturen und Eigenbeteiligungen ehrlich überprüft werden.
Ich halte es für richtig, dass die bestehenden Schutzmechanismen für chronisch kranke und einkommensschwache Versicherte nicht abgeschafft werden. Ich halte es ebenso für richtig, im parlamentarischen Verfahren genau darauf zu achten, dass diese Schutzmechanismen praktisch funktionieren. Eine gesetzliche Belastungsgrenze hilft nur dann, wenn die Betroffenen sie auch ohne übermäßige Bürokratie und ohne vermeidbare Liquiditätsprobleme nutzen können.
Ihre pauschale Formulierung, der Gesetzentwurf ruiniere einkommensschwache Chroniker, teile ich deshalb nicht. Der zugrunde liegende Hinweis auf mögliche Vorfinanzierungsprobleme ist aber ernst zu nehmen. Genau an dieser Stelle muss im Verfahren sorgfältig geprüft werden, ob Information, Antragstellung und Vorausbefreiung ausreichend niedrigschwellig ausgestaltet sind.
