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Wie rechtfertigen Sie den Wegfall des Kündigungsschutzes ab 100k € Gehalt bei langjährigen Mitarbeitern in gesunden Firmen, und wie verhindern Sie eine Lastenverschiebung auf die Sozialkassen?

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Simone Borchardt
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Frage von Till R. •

Wie rechtfertigen Sie den Wegfall des Kündigungsschutzes ab 100k € Gehalt bei langjährigen Mitarbeitern in gesunden Firmen, und wie verhindern Sie eine Lastenverschiebung auf die Sozialkassen?

Die geplante Aufhebung des Kündigungsschutzes ab einer Gehaltsschwelle von 100.000 Euro birgt erhebliche ökonomische Risiken. In der Praxis blockiert der Kündigungsschutz Restrukturierungen nicht, sondern sichert Arbeitnehmer bei unverschuldetem Jobverlust über vom Betrieb finanzierte Abfindungen ab.

​Fällt dieser Schutz weg, drohen gravierende Fehlentwicklungen:

​Verlust von Fachkräften (Brain-Drain): Die Schwächung des Arbeitsrechts im höheren Segment senkt die Attraktivität deutscher Verträge für internationale Top-Spezialisten. Ohne Schutz sinkt die Bindung an Unternehmen, was den Fachkräftemangel verschärft.

​Kostenverschiebung: Bei längerer Anschlussvermittlung belasten selbst vormalige Spitzenzahler die Sozialkassen, während wirtschaftlich gesunde Konzerne aus der Verantwortung entlassen werden.

​Innovationsbremse: Abfindungen in dieser Gehaltsklasse fließen nachweislich oft als Startkapital in Neugründungen. Die Streichung entzieht Deutschland somit aktives Innovationskapital.

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Antwort von CDU

Zunächst muss man die Ausgangslage sauber beschreiben: Es gibt keinen allgemeinen Anspruch darauf, dass ein Arbeitsverhältnis unabhängig von wirtschaftlicher Lage, betrieblichem Bedarf oder veränderter Aufgabenstruktur dauerhaft unverändert fortbesteht. Der Kündigungsschutz soll vor willkürlichen und sozial ungerechtfertigten Kündigungen schützen. Er ist aber nicht dazu da, jede unternehmerische Entscheidung durch langwierige Verfahren faktisch zu blockieren.

Genau an dieser Stelle setzt die Debatte an. Die CDU steht dafür, den Arbeitsmarkt wieder beweglicher zu machen, ohne den sozialen Schutz für die breite Arbeitnehmerschaft infrage zu stellen. Wer ein Jahreseinkommen oberhalb von 100.000 Euro erzielt, befindet sich regelmäßig in einer anderen Verhandlungsposition als Beschäftigte mit kleinen oder mittleren Einkommen. In dieser Gehaltsgruppe werden Verträge, Kündigungsfristen, Bonusregelungen, Freistellungen und Abfindungen ohnehin häufig individuell verhandelt. Es ist deshalb nicht überzeugend, so zu tun, als handele es sich um dieselbe Schutzbedürftigkeit wie bei einer Pflegekraft, einem Handwerker oder einer Verkäuferin.

Auch die Annahme, der Kündigungsschutz diene in der Praxis vor allem der Sicherung von Abfindungen, greift zu kurz. Der Kündigungsschutz ist kein staatlich garantiertes Abfindungssystem. Eine Abfindung ist rechtlich nicht der Regelfall, sondern entsteht durch gesetzlich bestimmte Fälle, durch Sozialplan oder durch Vergleich. Wenn ein Verfahren faktisch nur noch dazu dient, einen hohen Vergleichsbetrag zu erzwingen, muss man zumindest die Frage stellen dürfen, ob dieses Instrument noch zielgenau wirkt.

Ihr Hinweis auf angeblichen „Brain-Drain“ überzeugt mich ebenfalls nicht. Hochqualifizierte Fachkräfte entscheiden sich nicht allein wegen eines möglichst starren Kündigungsschutzes für einen Standort. Entscheidend sind attraktive Arbeitsbedingungen, wettbewerbsfähige Einkommen, Aufstiegschancen, weniger Bürokratie und ein wirtschaftliches Umfeld, in dem Unternehmen investieren. Ein Arbeitsmarkt, in dem Unternehmen sehr hohe Risiken eingehen, sobald sie hochqualifizierte Beschäftigte einstellen, kann Neueinstellungen gerade bremsen. Das hilft weder Fachkräften noch dem Standort Deutschland.

Auch das Argument einer Lastenverschiebung auf die Sozialkassen trägt so nicht. Wer sehr gut verdient, zahlt in der Regel über Jahre erhebliche Beiträge und Steuern. Die Arbeitslosenversicherung ist gerade dafür da, Einkommensausfälle nach Jobverlust abzufedern. Sie ist kein Sonderinstrument nur für bestimmte Einkommensgruppen. Zugleich ist bei gut qualifizierten Beschäftigten regelmäßig davon auszugehen, dass sie auf dem Arbeitsmarkt bessere Anschlusschancen haben als viele andere Gruppen. Eine pauschale Behauptung, gesunde Unternehmen würden ihre Verantwortung einfach auf die Sozialkassen abwälzen, ist deshalb zu grob.

Auch das Innovationsargument halte ich für konstruiert. Unternehmensgründungen sollten nicht davon abhängen, dass vorher arbeitsgerichtlich hohe Abfindungen erstritten werden. Deutschland braucht bessere Bedingungen für Gründer: weniger Bürokratie, leichteren Zugang zu Kapital, schnellere Genehmigungen und verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen. Das ist der richtige Weg, nicht die indirekte Finanzierung von Gründungen über Kündigungsschutzprozesse. 

„Gesunde Firmen“ sind kein statischer Zustand. Unternehmen müssen sich an neue Märkte, neue Technologien und veränderte Kostenstrukturen anpassen können, bevor sie in eine Krise geraten. Wenn Anpassungen erst möglich sind, wenn wirtschaftlicher Schaden bereits eingetreten ist, kommt Politik zu spät. Ein moderner Arbeitsmarkt muss Sicherheit bieten, darf aber notwendige Veränderung nicht verhindern.

Der Kurs der CDU ist deshalb richtig, Schutz dort, wo Schutz notwendig ist. Mehr Flexibilität dort, wo Beschäftigte aufgrund ihrer Qualifikation und ihres Einkommens selbst stärker verhandeln können. Das ist kein Angriff auf Arbeitnehmerrechte, sondern eine gezielte Anpassung an die Realität eines Arbeitsmarktes, der sich schneller verändert als früher.

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