Wird die Regierung nach der Veröffentlichung des Gutachten ein Ausschluss der staatlichen Parteienfinanzierung Verfahren gegen die AfD starten?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
Sie haben bestimmt mitbekommen, dass die NGO GfF ein Gutachten mit über 3000 Seiten erstellt hat, die die Verfassungswidrigkeit der AfD argumentiert und beweist.
Dies finde man alles bei deren Webseite.
Ich habe mich da ein bisschen reingelesen und es ist in der Tat sehr ausführlich und detailreich formuliert worden.
Viele Linke und Grünen fordern direkt gleich den Verbotsverfahren. Ich persönlich halte dies für zu übertrieben und würde stattdessen eher der AfD den Zugang zur staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen. Verfassungsfeinde sollen nie ein Zugang zur staatlichen Förderung erhalten! Zudem sind die Hürden dafür deutlich geringer als beim Verbot. Damals bei der NPD wurde es am Ende der Ausschluss zum Staatsgeld durchgesetzt, weil alle Aspekte nicht ausreichten. Die AfD kann nicht so ganz in ihrer Märtyrerrolle gehen, weil es nicht um ein Verbot sondern um eine Sanktion geht. Ich bitte Sie gehen Sie den Vorschlag mit Ihrer Kollegschaft durch.
Ich nehme die Debatte sehr ernst. Das Gutachten ist umfangreich und wird politisch wie rechtlich intensiv diskutiert werden. Zugleich gilt: Ein solches Gutachten ersetzt keine Prüfung durch die zuständigen Verfassungsorgane und keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Der Ausschluss einer Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung ist im Grundgesetz vorgesehen. Es handelt sich nicht um ein Parteiverbot, aber dennoch um einen erheblichen Eingriff in den politischen Wettbewerb. Über einen solchen Ausschluss entscheidet nicht die Bundesregierung allein, sondern das Bundesverfassungsgericht. Einen Antrag stellen können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.
Der Fall der früheren NPD, heute „Die Heimat“, zeigt, dass dieses Instrument grundsätzlich existiert und angewendet werden kann. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass es in einem anderen Fall in gleicher Weise trägt. Jeder Sachverhalt muss eigenständig geprüft werden.
Ich werde mich deshalb nicht voreilig auf einen bestimmten Weg festlegen. Entscheidend ist, ob eine belastbare Tatsachengrundlage vorliegt, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob ein Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht sorgfältig vorbereitet werden kann. Ein Verfahren, das politisch gewollt, aber rechtlich nicht ausreichend abgesichert ist, würde dem Anliegen der wehrhaften Demokratie nicht dienen.
Der Staat darf verfassungsfeindliche Bestrebungen nicht mit Steuergeld fördern. Zugleich muss jeder Schritt gegen eine Partei rechtsstaatlich sauber begründet sein. Genau diese Sorgfalt unterscheidet eine gefestigte Demokratie von politischer Symbolik.
Ihren Vorschlag nehme ich mit. Eine abschließende Bewertung kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeben.
