Frage an Sören Bartol bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Sören Bartol
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Frage von Daniel M. •

Frage an Sören Bartol von Daniel M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bartol,

vor einem Monat wurde Ihnen zu diesem Thema bereits eine Frage gestellt, die sie bisher nicht beantwortet haben. Viele Menschen - vor allem auch hier in Ihrem Wahlkreis - sind ob der von Ihrer Partei getragenen geplanten Wiederauflage der Vorratsdatenspeicherung besorgt.

Im Vorfeld der von Herrn Maas vor einem Monat vorgestellten Leitlienien zur Vorratsdatenspeicherung und auch seitdem wurden von Mitgliedern der Bundesregierung und ihrer Partei viele Aussagen zur geplanten Richtlinie gemacht, von den fast alle nicht nur schlicht falsch sondern teilweise auch beschämend waren.

Trotz eindeutiger Erklärung der Verfassungswidrigkeit der Maßnahme einer Vorratsdatenspeicherung, wie sie auch heute wieder von der Bundesregierung geplant und von Ihrer Partei getragen wird, seitens des EuGH, gelten heute noch die gleichen Fragen wie vor fast 10 Jahren:

Können Sie nachnhaltig eine Maßnahme vertreten und tragen, die grundlegend die Unschuldsvermutung für alle Menschen in Deutschland aushebelt und so maßgeblich ihr Grundrecht auf Privatsphäre verletzt? Sind sie sich der technischen Dimension und den gesellschaftlichen Konsequenzen bewusst? Möchten Sie in einer Welt leben, in der für einen gewissen Zeitraum - die größe ist unerheblich - zu jeder Zeit genau nachvollzogen werden kann, wo Sie sich wann aufgehalten haben, und mit wem sie wann und wo kommuniziert haben?

Sollten Sie sich noch nicht mit dem massiven Informationsgewinn über eine Person durch reine Metadaten befasst haben, empfehle ich ihnen beispielhafte Auswertungen von Metadaten einiger Ihrer (internationalen) Kollegen:

http://apps.opendatacity.de/vds/
http://www.zeit.de/datenschutz/malte-spitz-vorratsdaten/

Worin sehen Sie die Neuauflage der VDS begründet? In Ländern wie Frankreich hat, in denen eine Vorratsdatenspeicherung existiert, hat sich gezeigt, dass eine VDS nicht als Mittel der Prävention nützt, für das sie ja häufig verkauft wird. Was ist ihre persönliche Begründung?

MFG

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SPD

Sehr geehrter Herr Mai,

vielen Dank für Ihre Frage. Zurzeit kann ich Ihnen nur einen Zwischenstand geben.

Wir befinden uns sowohl im Bundestag als auch innerhalb der SPD in intensiven Debatten über die vom Bundesjustizminister vorgelegten Leitlinien und den Referentenentwurf. Heiko Maas hat es in den Verhandlungen mit dem Innenminister geschafft, sehr enge Grenzen für die Vorratsdatenspeicherung zu vereinbaren. Die CDU/CSU hatte ganz andere Pläne. Insofern ist die Vorlage ein Erfolg.

Es gibt allerdings in der Tat sowohl grundsätzliche Erwägungen als auch Detailfragen, über die noch zu reden ist. Dazu werden Verhandlungen innerhalb der Koalition und darüber hinaus geführt, an denen auch ich beteiligt bin. Zu Einzelheiten aus den laufenden Gesprächen kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nichts mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol

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