Haben Sie Ideen zur besseren Einbindung & Würdigung des in der Provenienzforschung oft hochqualifizierten Kunsthandels bei der Restitution von NS-Raubkunst? Werden Sie NRW-Gesetzesentwurf ablehnen?
"Die Rückgabe von Raubkunst, die im Nationalsozialismus jüdischen Eigentümern entzogen wurde, kommt in Deutschland nur schleppend voran. In der Debatte um Beschleunigung und Reform der Beratenden Kommission wird übersehen, dass auch der Kunsthandel einen wichtigen Beitrag leistet zu Provenienzforschung und Aufarbeitung von NS-Unrecht."
Die Landesregierung von NRW will den kommerziellen Handel mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des NS einschränken u. bringt einen Gesetzentwurf in die kommende Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 ein.
Soll ein allg. Verkaufsverbot die Provenienzforschung im Kunsthandel unmöglich machen?
Dürfen dann im "Gedächtnistheater" um die "gefühlten Opfer" und "Illusionen der Vergangenheitsbewältigung" auch die meisten statistisch im Rentenalter in Altersarmut lebenden* jüdischen Menschen hierzulande, ihre persönlichen oder familiären Gegenstände nicht verkaufen?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
SPD und Union haben im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart, die Provenienzforschung zu intensivieren. Seit dem 1. Dezember 2025 ist die Beratenden Kommission von NS-Raubgut durch die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ersetzt worden. Opfer und ihre Nachfahren können Verfahren jetzt einseitig einleiten, also ohne Zustimmung der besitzenden Einrichtung und die Entscheidungen sind verbindlich. Das beendet die jahrelange Blockade durch einzelne öffentliche Häuser. Für meine Fraktion ist das aber nur ein erster Schritt. Wir haben deutlich gemacht, dass ein wirksames Restitutionsgesetz folgen muss, das auch private Halter verpflichtet, Rückgabeansprüche zu prüfen.
Den Entwurf aus Nordrhein-Westfalen möchte ich davon klar trennen. Er sieht kein allgemeines Verkaufsverbot für Kunst oder Familienbesitz vor, sondern richtet sich gegen den kommerziellen Handel mit Gegenständen, die einen unmittelbaren Bezug zum Verfolgungsschicksal der Opfer haben, etwa Judensterne, Häftlingspost oder Unterlagen der Gestapo. Anlass war die Neusser Auktion, bei der genau solche Stücke versteigert werden sollten. Wichtig ist mir der Hinweis, dass der Entwurf Museen, Bibliotheken, Archive und die wissenschaftliche Aufarbeitung ausdrücklich ausnimmt. Provenienzforschung wird also gerade nicht unmöglich gemacht. Die in Ihrer Frage geäußerte Sorge teile ich daher nicht.
Dennoch ist klar, dass niemand aus dem Leid der Ermordeten Profit schlagen sollte. Das entspricht der Verantwortung für die Verbrechen des 2. Weltkriegs, für die die SPD steht.
Die von Ihnen angesprochene Altersarmut, gerade unter jüdischen Zugewanderten, ist ein sozialpolitisches Problem, dem wir mit sozialpolitischen Antworten begegnen müssen. Dafür setzte ich mich ein. Mit dem Handelsverbot für Verfolgungsgegenstände hat das jedoch wenig zu tun, weil es dort nicht um normalen Familienbesitz geht, sondern um Objekte, die untrennbar mit der Verfolgung verbunden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede
