LDI NRW schrieb 2021, sie sei -trotz erwartbarer Klarstellung des EuGH davor- als Aufsichtsbehörde nicht für Landtagspräsidenten zuständig. Er verwies davor auf sie. Ist die LDI NRW überflüssig?

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Frage von Felix H. •

LDI NRW schrieb 2021, sie sei -trotz erwartbarer Klarstellung des EuGH davor- als Aufsichtsbehörde nicht für Landtagspräsidenten zuständig. Er verwies davor auf sie. Ist die LDI NRW überflüssig?

LDI NRW schrieb 2021, sie sei -trotz erwartbarer Klarstellung des EuGH davor- als Aufsichtsbehörde nicht für Landtagspräsidenten zuständig. Er verwies vorgerichtlich auf sie. Ist die LDI NRW als Verfassungsorgan unionsrechtlich überflüssig bzw. personell überdimensioniert?

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