Frage an Stefan Fulst-Blei von Heide J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Herr Dr. Fulst-Blei
Sie, bzw. Ihr Büro, erwähnen in Ihrer Antwort das Wort "Unvereinbarkeitsgebot". Können Sie mir bitte erklären, was das ist bzw. bedeutet?
Danke

Stefan Fulst-Bleis Antwort vom 10. März 2016 - 15:43
Zeit bis zur Antwort: 2 Wochen 2 Tage
Sehr geehrte Frau Jakoby,
der Begriff "Unvereinbarkeitsgebot" in diesem Kontext meint, dass Beamte gleichzeitig keine Lobbyisten sein dürfen. Das bedeutet konkret, dass wenn jemand eine Beamtentätigkeit ausübt, er oder sie nicht gleichzeitig eine Nebentätigkeit ausüben darf, welche die Beamtentätigkeit beeinflusst.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Fulst-Blei, MdL