Warum wird die Einschränkung auf Automatik-Fahrzeuge, wenn man auf einem Automatik-Fahrzeug die Führerschein-Prüfung abgelegt hat, nicht aufgeweicht?

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Stefan Gelbhaar
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Frage von Peter M. •

Warum wird die Einschränkung auf Automatik-Fahrzeuge, wenn man auf einem Automatik-Fahrzeug die Führerschein-Prüfung abgelegt hat, nicht aufgeweicht?

Einige Fahrschulen setzen bereits auf E-PKW, die bauartbedingt ein Automatik-Getriebe haben. Meist allerdings nur als Ergänzung zu Verbrenner-Fahrzeugen. Denn die Vermeidung lokaler Emissionen führt zu einer Einschränkung im Führerschein, die sich für den Führerscheinerwerber u.U. im Berufsleben zunächst noch nachteilig auswirken kann.
Man könnte diesen nachteil dadurch mindern, indem man eine Regelung wie früher bei Motorradführerscheinen anwendet: Nach 2 Jahren (frühestens ab Vollendung des 20. Lebensjahres), in denen der Führerschein-Neuling sich nichts zu schulden kommen lassen hat (also die Probezeit überstanden hat), kann die Einschränkung auf Automatik auf Antrag gelöscht werden.
Dies wäre eine Hürde weniger, die Fahrschulen evtl. hindert, auf E-PKW umzustellen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

die heutigen Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen sind meistens mit Automatikgetriebe ausgestattet.

Seit dem 01. April 2021 ist es zwar möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird. Es wird dann auf die sogenannte Automatikbeschränkung verzichtet beziehungsweise diese Beschränkung wird aufgehoben, auch wenn die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe absolviert worden ist.

Voraussetzung ist jedoch eine Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) sowie eine 15-minütige Testfahrt. Die jeweilige Fahrschülerin oder der jeweilige Fahrschüler muss nachweisen, dass er zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe befähigt ist.

Einen Automatismus, wie z. B. das Ablaufen der Probezeit, halte ich nicht für zielführend, da das Fahren mit Schaltgetriebe bestimmte Kenntnisse erfordert, die nicht allein durch Fahrpraxis mit einem Automatikgetriebe erlernt werden kann.

Um den Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und automatisierten Fahrfunktionen, nicht nur in den Fahrschulen, weiter zu fördern, muss diese Regelung in einem ersten Schritt auf weitere Fahrzeugerlaubnisklassen ausgedehnt werden und die Voraussetzungen zum Aufheben der Beschränkung weiter vereinfacht werden.

Das kann und muss aber nur eine Zwischenlösung sein. Denn: Schlussendlich wird erst eine umfassende Antriebswende und der Ausstieg aus der Verbrennungsmotor-Produktion hier final Abhilfe schaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Gelbhaar

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