Frage an Stefan Liebich bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Stefan Liebich
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Frage von Georg Z. •

Frage an Stefan Liebich von Georg Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Liebich,

ich ersuche um baldige Mitteilung, ob Sie gegen das am 11.07.2014 vom Bundespräsidenten ausgefertigte 30. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes klagen und dieses durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen werden.
Die Sprecherin des Bundespräsidenten selbst teilte dazu mit:

„Im Ergebnis waren die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht so durchgreifend, dass sie den Bundespräsidenten an einer Ausfertigung gehindert hätten.“

Wie Sie wissen, haben viele Bürger und anerkannte Staatsrechtler wie Herr Prof. von Arnim weiter sehr große verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz.

Ich verweise hierzu auf
1.) die öffentliche Petition „Keine Diätenerhöhung für Abgeordnete“ https://www.openpetition.de/petition/online/keine-diaetenerhoehung-fuer-abgeordnete oder
2.) die Stellungnahme von Herrn Prof. von Arnim zur verfassungswidrigen Diätenerhöhung für Abgeordnete
http://www.stern.de/politik/deutschland/staatsrechtler-von-arnim-die-diaetenerhoehung-ist-verfassungswidrig-2089942.html

Herr Prof. von Arnim stellt hierzu u. a. fest:
„Ich habe … keinen Zweifel (an der Verfassungswidrigkeit des Diätengesetzes), ebenso wie auch die ganz große Mehrheit der anderen staatsrechtlichen Autoren. Wir können uns dabei auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts stützen …
Die geplante Abgeordnetenrente ist ein großes Privileg, das sich die Volksvertreter in eigener Sache bewilligen. Für ein einziges Jahr im Parlament erwerben die Abgeordneten einen monatlichen Versorgungsanspruch von 227 €. Das ist achtmal so viel wie ein normaler Arbeitnehmer für ein Arbeitsjahr erwirbt. Der bekommt nämlich für ein ganzes Arbeitsjahr eine monatliche Rente von 28 Euro. Unabhängig davon gibt es im Gesetzentwurf eine größere Zahl von Regelungen, die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar und deswegen verfassungswidrig sind.“

Werden Sie auf rasche einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts dringen?

Viele Grüsse

G. Zenker

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Zenker,

die Fraktion DIE LINKE hatte Anfang des Jahres gegen das nicht nur von Ihnen stark kritisierte neue Abgeordnetengesetz der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD im Plenum des Bundestag gestimmt. Zu drastisch waren unserer Ansicht nach die Anhebungen der Diäten im Verhältnis zu den Gehältern der Arbeiter und Angestellten in diesem Lande, zu großzügig die Versorgungsregelungen, zu kurz die Fristen.

Wir haben in der Fraktion intensiv über die Erfolgschancen einer Klage gegen das Gesetz diskutiert, unsere Verfassungsexperten waren da auch unterschiedlicher Meinung. Unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass eine Normenkontrollklage unserer Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht nicht möglich ist. Für einen solchen Antrag sind 25 Prozent aller Abgeordnetenstimmen notwendig, die gesamte Opposition einschließlich der Grünen verfügt jedoch nur über 20 Prozent der Stimmen. Eine Absenkung dieses Quorums auf ein Fünftel der Stimmen wurde im Frühjahr von CDU/CSU und SPD vereitelt.

Einzelnen Abgeordneten ist es nicht möglich, ein solches Normenkontrollverfahren zu beantragen. Möglich wäre unter Umständen ein sogenannter Organstreit, etwa gegen die Funktionszulage für Ausschussvorsitzende. Eine solche Auseinandersetzung führt aber völlig am eigentlichen Kern des Problems vorbei und wird meines Wissens deshalb auch von niemandem angestrebt.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Liebich