Frage an Stefan Müller bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Stefan Müller
CSU
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Frage von Monica N. •

Frage an Stefan Müller von Monica N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Seit 2001 wird das Mobbing als „psychische Gewalt“ von der Europäischen Union bezeichnet. Viele Nachbarländer wie Frankreich, Schweden, die skandinavischen Länder oder die Schweiz haben Anti-Mobbing-Strafgesetze. Aber in Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Rahmen dafür. Zur Zeit können strafrechtlich nur einzelne Handlungen geahndet werden, aber die meisten Mobbinghandlungen werden durch diese Gesetzte nicht abgedeckt. 95% der Mobbingprozesse gehen wegen der zersplitterter Rechtslage verloren. Opfer fühlen sich allein und verloren in einem ungleichmäßigen Kampf.
Mobbing ist kein Kavaliersdelikt, Mobbing macht krank, tötet und ist teuer.
Wie stehen Sie zu dieser Thematik?
Denken Sie, dass ein rechtlicher Rahmen für die Thematik nötig ist, um das Problem effizient zu bekämpfen? Warum hat Deutschland noch kein solches Gesetzt, wenn unsere Nachbarländer es haben?

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Sehr geehrte Frau N.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

In der Tat gibt es im deutschen Strafrecht für Mobbing keinen eigenen Straftatbestand. Die rechtliche Beurteilung, ob bei einer Handlung von Mobbing ausgegangen werden kann oder nicht, richtet sich folglich nach dem jeweiligen Einzelfall. Auch wenn es derzeit keinen eigenen Straftatbestand „Mobbing“ gibt, werden bereits nach geltendem Recht, Verhaltensweisen, die als solches zu beurteilen sind, über andere Normen des Strafgesetzbuches (StGB) abgedeckt, wie beispielsweise Beleidigung (§ 185 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB) oder Nötigung (§240 StGB). Das bedeutet, strafrechtliches Handeln, welches als Mobbing eingestuft wird, wird durch die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen dieser Paragrafen unter Strafe gestellt.

Aus diesem Grund wird aus Sicht der Praxis aktuell kein Bedarf nach der Einführung eines besonderen Straftatbestandes für Mobbing gesehen. Diese Ansicht teile auch ich derzeit.

Ich kann jedoch durchaus nachvollziehen, dass aus Opfersicht ein gesonderter Mobbing-Paragrafen / ein Anti-Mobbing-Gesetz sich rein psychologisch gesehen, positiv auf die Psyche der Opfer auswirken könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller

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