Kabelgebühren für nicht Kabel TV Anseher?

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Stefan Müller
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Frage von Sabine M. •

Kabelgebühren für nicht Kabel TV Anseher?

Warum darf der Vermieter noch (in diesem Fall 80 Euro im Jahr immerhin für nur einen Haushalt) die Gebühren für Kabel TV auf den Mieter abwälzen bzw. in diesem Fall und in vielen anderen Fällen zahlt der Staat das im Hartz IV Modus.? Immerhin sehen die Mieter nicht mal TV geschweige denn Kabel TV, seit Jahren... Bietet ein Vermieter SAT Antenne ist das kostenlos und zudem tausend mehr Programme zur Auswahl. Leider kann man sich die Wohnverhältnisse-Mietverhältnisse ja nicht aussuchen wegen Wohnraumnot. Wieso also finanziert sich der Kabelanbieter über den Staat. Abschaffung 2024? Viel zu spät es ließen sich Millionen sparen und dass man Gesetze auch schneller machen kann zeigten wohl die letzten beiden Jahre zur Genüge. Das spornt nicht wirklich an sich einen sozialversicherungspflichtigen abhängigen Arbeitsplatz zu suchen sondern notfalls nur Teilzeit oder Mini-Midijob. Wenn man Zwangsabgaben hat die man nicht nutzt.

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Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. Juni.

Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt wird als „Nebenkostenprivileg“ bezeichnet. Das Nebenkostenprivileg erlaubt es Vermieterinnen und Vermieten, die Kosten für den Kabelanschluss auf die Mieterinnen und Mieter umzulegen. Dieses Privileg haben wir mit der Modernisierung des Telekommunikationsrechts abgeschafft. Das „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“ wurde am 22. April 2021 im Deutschen Bundestag beschlossen und trat am 1. Dezember 2021 in Kraft.

In Zukunft ist es Mieterinnen und Mieter möglich, Ihren Anbieter und die Art von Telekommunikationsdiensten frei zu wählen. Durch die Streichung des Nebenkostenprivilegs für Telekommunikationsdienste müssen Bürgerinnen und Bürger, die diese Dienste weiterhin in Anspruch nehmen wollen, einen eigenen Vertrag abschließen. Es ist davon auszugehen, dass sich rund 1,24 Millionen Mieterinnen und Mieter gegen ihren bisherigen Kabelanschluss entscheiden. Insgesamt werden die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland so um geschätzte 148,48 Millionen Euro jährlich entlastet.

Um Härten für Vermieter im Rahmen der Streichung des Nebenkostenprivilegs für Telekommunikationsdienste zu vermeiden, wird für alle Bestandsverträge eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt. Die Vermieter haben unter Umständen langfristige Verträge, die sie nicht sofort kündigen können.

Die von Ihnen angesprochenen Übernahme der Kosten für den Kabelanschluss für Menschen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), nach dem Dritten und Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie fürsorgerische Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen, endet nun ebenfalls. Die Aufwendungen für Telekommunikationsdienste sind in Zukunft aus dem monatlichen Regelbedarf zu begleichen, der entsprechend anzupassen ist.

Ich hoffe, Ihre offenen Fragen hiermit entsprechend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller MdB

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