Auf Grund welcher wissenschaftlicher/n Grundlage bzw. Kriterien haben Sie dem Fortbestand der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zugestimmt?

Stefan Rouenhoff
Stefan Rouenhoff
CDU
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Frage von Herbert D. •

Auf Grund welcher wissenschaftlicher/n Grundlage bzw. Kriterien haben Sie dem Fortbestand der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zugestimmt?

Werter Herr Rouenhoff,
zum fünften Mal seit März 2020 gab das Parlament mit der gestrigen Abstimmung seine wesentliche Aufgabe – die Kontrolle der Regierung – beim Infektionsschutz aus den Händen. Das ist absurd! Die Mehrheit der Abgeordneten gefällt sich offenbar darin, die Ausnahme zur Regel zu erklären und die Einschränkung von Grundrechten zur neuen Normalität... und Sie gehören zu diesen Abgeordneten.
Die Folge ist, dass die Exekutive verfassungswidrige Gesetze verabschieden könnte (https://www.heise.de/downloads/18/3/1/5/9/4/8/3/WD_3-148-21.pdf) und wahrscheinlich schon hat (https://www.theeuropean.de/egidius-schwarz/war-der-lockdown-doch-verfassungswidrig/). Wie können Sie dies als gewählter Volksdiener vertreten, der doch unser Grundgesetz achten soll?
Im Gegensatz zu Deutschland hat z.B. Dänemark bereits viele (politische) Corona-Maßnahmen beendet (https://www.nordschleswiger.dk/de/daenemark-politik-gesellschaft/coronavirus-gefaehrlichkeit-pruefstand).

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Rouenhoff
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Der derzeitige starke Anstieg der COVID-19-Infektionszahlen und die damit verbundene Belastung unseres Gesundheitssystems verdeutlichen, dass die Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Feststellung des Fortbestands der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. August 2021 richtig war. Zu diesem Zeitpunkt bewegten sich die Fallzahlen auf einem moderaten aber bereits steigenden Niveau. Vor dem Hintergrund der nicht ausreichend hohen Impfquote sowie hochansteckender Virus-Varianten, war bereits zu diesem Zeitpunkt damit zu rechnen, dass auch in den Folgemonaten weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig sein würden. Viele dieser Maßnahmen beruhten überwiegend auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die eine epidemische Notlage voraussetzten.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen wäre aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch eine erneute Verlängerung der Notlage über den 25. November 2021 hinaus notwendig gewesen, weshalb unsere Fraktion einen entsprechenden Antrag im Deutschen Bundestag eingebracht hat. Dass die anderen Fraktionen diesem Antrag nicht zustimmten, halte ich für einen Fehler, da den Ländern so wichtige Instrumente zur Pandemie-Bekämpfung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Inzwischen hat auch das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass der erfolgte Eingriff in die Grundrechte in Form von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen im Rahmen der sog. Bundesnotbremse gerechtfertigt war. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Verfassung dem Gesetzgeber den notwendigen Spielraum gibt, um die COVID-19-Pandemie entschlossen zu bekämpfen, wenngleich es sich hierbei um schwerwiegende Maßnahmen handelt.

Freundliche Grüße

Stefan Rouenhoff

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