Frage an Stefan Ruppert bezüglich Familie

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Frage von Helmut E. •

Frage an Stefan Ruppert von Helmut E. bezüglich Familie

Viele Leute diskutieren im Moment darüber, dass EU-Ausländer, die hier arbeiten, für Ihre Kinder in ihren Heimatländern Kindergeld wie deutsche Kinder bekommen. Hier wird leider Sozialneid in unnötiger Weise geschürt und die Freizügigkeit der EU für Wohnen und Arbeiten, wovon wir sehr profitieren, schlecht geredet. Was mich viel mehr berührt, ist die wachsende Kinderarmut in Deutschland.
Können Sie mir bitte erklären, warum man gerade den ärmsten Kindern, deren Familien – meist alleinerziehende Mütter oder Väter – von Sozialhilfe leben, keine Förderung aus der Kindergeldkasse zugesteht, da das Kindergeld auf die Sozialhilfe angerechnet wird?
Dagegen bekommen Familie, die viel mehr als das Existenzminimum verdienen, zusätzlich - völlig unabhängig vom Einkommen - immer das Kindergeld ausbezahlt?
Es geht hier um 20 bis 25 % der Kinder, die davon in Deutschland betroffen sind. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Anrechnung auch 2010 gebilligt hat, so könnte die Politik diese soziale Ungerechtigkeit dennoch ändern. Welche Haltung haben Sie in dieser Frage?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Familie und Kindergeld!

Auch wir die Freien Demokraten sind der Ansicht, dass mehr gegen die Kinderarmut in unserem Land unternommen werden muss. Das Kindergeld, in der Form wie es momentan in Deutschland existiert, ist zu kompliziert und nicht familienorientiert. Unser Ziel ist es dies zu ändern und ein sogenanntes „ Kindergeld 2.0“ einzuführen. Was wir uns darunter vorstellen? „Kindergeld 2.0“ besteht aus folgenden Komponenten: Dem einkommensunabhängigen Grundbetrag, dem einkommensabhängigen Kinder-Bürgergeld (Flexibetrag), das die wirtschaftliche Situation der Eltern berücksichtigt, und den Gutscheinen für Leistungen für Bildung und Teilhabe. Darüber soll zum Beispiel die Mitgliedschaft im Sportverein oder das Erlernen eines Musikinstrumentes in einer Musikschule unbürokratisch möglich sein. Diese Neuregelung des Kindergeldes soll sicherstellen, dass die Leistungen auch bei den Kindern ankommen. Falls Erziehungsberechtigte hier Geld zweckentfremden, ermöglicht der eigenständige Anspruch des Kindes, das Geld anderweitig verwalten zu lassen, zum Beispiel von Verwandten oder dem Jugendamt. Zudem fallen durch die Bündelung der Leistungen unnötige bürokratische Hemmnisse weg.

Ich hoffe ich konnte Ihr Anliegen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Ruppert