Einzelschicksale bei bestehender Impfpflicht bedacht ?

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Stefan Schmidt
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Frage von Dominik R. •

Einzelschicksale bei bestehender Impfpflicht bedacht ?

Sehr geehrter Herr Schmidt,

haben Sie bei Ihrer Befürwortung der Impfpflicht auch Einzelschicksale bedacht? Ich war vor 15 Jahren noch gegen vieles geimpft, konnte meine starken, breit gestreuten Allergien allerdings erst nach mehrjährigem Aussetzen sämtlicher Impfungen erfolgreich verringern.
Da nur Allergien auf Inhaltsstoffe der Impfstoffe als „Befreiungsgrund“ gelten sollen, würde von mir verlangt, das hohe Risiko einzugehen, in einen wesentlich schlechteren Gesundheitszustand zurückzufallen, nur um ein sehr geringes Risiko (Von Zuhause aus arbeitend, zurückgezogen, sehr wenig Kontakte) an Corona zu erkranken, etwas weiter zu minimieren ?
Ähnlich bei meiner Mutter; Krebspatientin, vom Arzt wurde von Impfung abgeraten – ohne Effekt für die Impfpflicht.
Wenn Sie es als fair erachten, dass Menschen in derartigen Situationen das größere Risiko aufgezwungen bekommen, kann ich mich (als ehemaliger Grün-Wähler) durch Sie in keiner Weise mehr vertreten fühlen !

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Sehr geehrter Herr R.,

bei den fraglichen Impfstoffen handelt es sich um erprobte und zugelassene Stoffe, die umfassend geprüft sind.
Die Impfstoffe wurden bereits millionenfach angewendet, so dass Schäden über das bekannt gewordene Maß hinaus nach aktuellem Kenntnisstand ausgeschlossen werden können. Der Vorteil einer Impfung überwiegt gesamtgesellschaftlich betrachtet ganz deutlich alle möglichen Nachteile.
Deswegen halte ich eine allgemeine Impfplicht ab 18 Jahren gegen das Corona-Virus für notwendig, wenn sie die Folgen zukünftiger Pandemiewellen abschwächen oder sogar verhindern kann. Meine Argumente zu diesem Thema habe ich auch in meiner zu Protokoll gegebenen Rede im Bundestag vom 26. Januar dieses Jahres zum Ausdruck gebracht.

Sofern im Einzelfall medizinisch begründete Sachverhalte gegen eine Impfung sprechen, so waren bisher bereits und werden auch künftig Ausnahmen möglich sein. Ihrer Argumentation hinsichtlich einer Kritik an einer Befreiung nur auf Allergien auf Inhaltsstoffe der Impfstoffe kann ich mich an der Stelle nicht anschließen. Denn wie sollte eine Befreiung auf „Nicht-Inhaltsstoffe“ der Impfstoffe praktisch funktionieren?

Im Übrigen teile ich auch Ihre Einschätzung eines vermeintlich nur niedrigen Risikos einer Infektion ganz und gar nicht. Die nackten Fakten sprechen da eine andere Sprache.

Viele Grüße
Stefan Schmidt

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