Frage an Steffen Bilger bezüglich Soziale Sicherung

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Steffen Bilger
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Frage von Günter T. •

Frage an Steffen Bilger von Günter T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bilger

Auf den Satz von Abgeordnetenwatch
Weil Menschen immer älter werden, sollen sie auch länger arbeiten.
antworteten Sie so!
Die Rente mit 67 schafft einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen. Wir führen sie schrittweise ein. Auch zukünftig wollen wir eine Entwicklung der Renten, die Rentner verlässlich an der allgemeinen Einkommensentwicklung beteiligt, ohne der jüngeren Generation Chancen auf Wohlstand zu nehmen.
Meine Frage an Sie wäre? Wie stehen Sie dazu, dass Abgeordnete schon nach ein paar Jahren eine Pension zusteht, bei der sie nie einen Anteil selbst eingezahlt haben, während Pflichtversicherte 50 % selbst Einbezahlen und noch länger arbeiten müssen um in den Genuss der verdienten Rente zu gelangen. Ich bitte Sie aber, sich nicht auf den Artikel 48 Absatz 3 unseres Grundgesetzes zu berufen, da dieser von ihren Vorgängern den Nutzniesern (wie auch die heutigen Abgeordneten) selbst beschlossen wurde. Finden Sie dies gegenüber den Gesetzlich Versicherten fair, zumal dies alles auf Kosten der Steuerzahler geht?

Mit freundlichen Grüßen
Günter Trautmann

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Sehr geehrter Herr Trautmann,

danke für Ihre Frage zu den Altersbezügen von Bundestagsabgeordneten.

Ehrlich gesagt kann ich Ihre Frage nicht ganz nachvollziehen – ich habe Ihnen bereits alle Erklärungen am 21. November 2012 auf Abgeordnetenwatch zukommen lassen. Ergänzen möchte ich noch, dass Bundestagsabgeordnete in diesem Fall quasi wie Beamte behandelt werden: Als Staatsdiener kommt der Staat für die Altersbezüge auf. Ansonsten gilt exakt, was ich bereits geschrieben habe:

„Als Politiker bin ich in Sachen „Gehalt“ und „Altersbezüge“ in einer schlechten Position. Die Abgeordneten entscheiden selbst darüber – und bekommen das Geld aber vom Steuerzahler. Ehrlich gesagt, ich hätte es gerne anders. Am besten wäre es, wenn beispielsweise ein Bundesgericht oder eine andere unabhängige Institution über „Gehalt“ und „Altersbezüge“ entscheiden würde. Dies wurde aber vom obersten deutschen Gericht abgelehnt. Somit bleibt uns Bundestagsabgeordneten nichts anderes übrig, als beides selbst festzulegen. Mehr dazu auf meiner Internet-Seite: www.steffen-bilger.de/berlin/diaeten-und-finanzierung.html.
Wie viel ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages als Altersentschädigung erhält, können Sie hier erkennen: www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaeten/1335.html. Ich persönlich finde diese Regelung tragbar. Sie entspricht dem Grundsatz des Grundgesetzes, dass die Unabhängigkeit des Abgeordneten garantiert werden soll. Außerdem trägt sie dem Gedanken Rechnung, dass auch gut Ausgebildete und Verdienende nicht zu schlecht durch ihren Wechsel in die Bundespolitik gestellt werden.
Im Landtag von Nordrhein-Westfalen sind die Abgeordneten einen interessanten Weg gegangen. Seit dem 1. März 2012 erhalten die Abgeordneten nunmehr einen steuerpflichtigen monatlichen Gesamtbetrag in Höhe von 10.726 Euro. Hiervon fließen 2.114 Euro zur Altersvorsorge in ein für die Mandatsträger gegründetes Versorgungswerk. Die steuerfreien Pauschalen wurden gestrichen und die staatliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeschafft ( http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/OeA/Abgeordnete/Rechte_und_Pflichten.jsp ). So etwas könnte ich mir auch für den Deutschen Bundestag vorstellen.
Wenn Sie sich für das Thema Abgeordnetenbezüge noch mehr interessieren, empfehle ich Ihnen das Buch von Nikolaus Blome, „Faul, korrupt und machtbesessen? Warum Politiker besser sind als ihr Ruf“.“

Wenn Sie noch eine andere Frage haben, können Sie sich gerne auch direkt bei mir melden: steffen.bilger@bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger MdB

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