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Sollten Großveranstaltungen mit über einer Million Teilnehmern weiterhin vollständig unter die Versammlungsfreiheit fallen,oder sollten Veranstalter stärker an den Folgekosten beteiligt werden?

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Frage von Mario W. •

Sollten Großveranstaltungen mit über einer Million Teilnehmern weiterhin vollständig unter die Versammlungsfreiheit fallen,oder sollten Veranstalter stärker an den Folgekosten beteiligt werden?

Laut Medienberichten nahmen am CSD in Köln rund 1,5 Millionen Menschen teil. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Gleichzeitig entstehen bei Veranstaltungen dieser Größenordnung erhebliche Kosten für Polizei, Straßensperrungen, Reinigung und Müllentsorgung, die häufig von der öffentlichen Hand getragen werden. Halten Sie es für angemessen, dass Kommunen diese Kosten weiterhin überwiegend übernehmen, oder sollte es ab einer bestimmten Größenordnung eine gesetzliche Regelung geben, nach der Veranstalter – unabhängig vom Thema der Veranstaltung – angemessen an den Folgekosten beteiligt werden?

Quelle : https://www.welt.de/vermischtes/article6a4b38c60b14ed961bb53595/christopher-street-day-1-5-millionen-menschen-feiern-csd-in-koeln-karl-lauterbach-und-claudia-roth-nehmen-teil.html

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Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut und darf nicht durch finanzielle Hürden eingeschränkt werden. Gleichzeitig ist es sinnvoll zu prüfen, ob bei sehr großen Veranstaltungen – unabhängig von ihrem Thema – Veranstalter angemessen an bestimmten Folgekosten, etwa für Reinigung oder Infrastruktur, beteiligt werden können, sofern dies die Ausübung der Versammlungsfreiheit nicht unverhältnismäßig erschwert.

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